Angebliche Herstellung von Streubomben
Bundesinnenministerium wird Körperscanner testen - Vertragspartner und Hersteller geben verbindliche Erklärung ab
Der beabsichtigte Feldtest mit den Körperscannern am Flughafen Hamburg wird planmäßig erfolgen
(02.09.10) - Vor dem Hintergrund der Berichte über die angebliche Herstellung von Streubomben durch das Unternehmen L3 Communications, dem Hersteller der Körperscanner, die im Rahmen des sogenannten Feldtests auf dem Hamburger Flughafen zum Einsatz kommen sollen, hat das Bundesinnenministerium die von seinem Vertragspartner EAS Envimet Analytical Systems aus Brunn in Österreich sowie vom Hersteller L3 Communications geforderte verbindliche Erklärung zu den erhobenen Vorwürfen erhalten.
Der Vertragspartner EAS Envimet Analytical Systems hat schriftlich erklärt, "dass sie selbst keine Streumunition gemäß den Begriffsbestimmungen des Übereinkommens über Streumunition entwickelt, herstellt oder damit handelt. Dies gilt auch für mit ihr verbundene Unternehmen, für Zulieferer oder sonstige von ihr bei der Auftragsabwicklung beteiligte natürliche oder juristische Personen".
Das Unternehmen L-3 Communications hat erklärt, "dass L-3 Communications Corporation Streumunition gemäß der Osloer Konvention über Streumunition weder entwickelt, erzeugt, produziert oder handelt".
Das Bundesinnenministerium sieht wegen dieser verbindlich abgegebenen Erklärungen keinen Grund von dem Vertrag zurückzutreten. Der beabsichtigte Feldtest mit den Körperscannern am Flughafen Hamburg wird planmäßig erfolgen. (Bundesinnenministerium: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich
Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.
-
Steuerflucht effektiv bekämpfen
Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
-
Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis
Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
-
Schutz Kritischer Infrastrukturen
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.
-
Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen
Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.