Gesetzesverstöße & Einsatz von Zeitarbeitskräften
Deutsche Bundesregierung hat "Keine Erkenntnisse über Leiharbeit im Universitätsklinikum Essen"
Mögliche Lohndifferenz zwischen Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Stammbeschäftigen könne die Bundesregierung nicht treffen
(17.09.10) - Zu möglichen Gesetzesverstößen beim Einsatz von Zeitarbeitskräften im Universitätsklinikum Essen liegen der Deutschen Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/2828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2744) mit.
Die Fraktion hatte danach gefragt, ob das betreffende Krankenhaus im “unsachgemäßen Einsatz" Leiharbeit nutze, um systematisch Stammbelegschaft zu ersetzen. Eine Aussage über eine mögliche Lohndifferenz zwischen Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Stammbeschäftigen könne die Bundesregierung nicht treffen, da die Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen den jeweiligen Vertragspartnern auf Betriebsebene beziehungsweise den Sozialpartnern der jeweiligen Branche obliege.
Es lägen keine Erkenntnisse über die konkreten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am Universitätsklinikum Essen vor, so die Bundesregierung weiter. Im Hinblick auf mögliche gesetzliche Änderungen im Bereich der Zeitarbeit sei innerhalb der Bundesregierung noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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