Datenschutz in der Telematikinfrastruktur
Neben der erhöhten Schutzbedürftigkeit ist es aufgrund der Sensibilität von Gesundheitsdaten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen nach Ansicht der Fragesteller wichtig, selbst entscheiden zu können, wer Einblick in oder Zugriff auf seine Gesundheitsdaten hat
Nach Artikel 4 Nummer 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Gesundheitsdaten "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen"
Datenschutz und Datensicherheit sind nach Angaben der Deutsche Bundesregierung zentrale Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA). Der höchstmögliche Schutz der Gesundheitsdaten stehe dabei im Mittelpunkt, heißt es in der Antwort (19/16228) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/15313) der FDP-Fraktion.
Eine detaillierte Klärung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung der Versicherten in den Zugriff auf Daten der ePA werde in einem Gesetzentwurf geregelt, der im ersten Quartal 2020 vorgelegt werden solle.
Grundsätzlich würden alle Zugriffe auf die Daten des Versicherten in der TI protokolliert, heißt es in der Antwort weiter. Sämtliche Zugriffe auf die ePA werden demnach in einem Zugriffsprotokoll hinterlegt, das Teil der ePA beim Anbieter eines Aktensystems sei.
Die Daten der ePA sollen beim Anbieter des ePA-Aktensystems, bei dem der Versicherte Kunde sei, verschlüsselt gespeichert werden. Notfalldaten und Medikationsplan werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 27.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.