Datenschutz im Ehrenamt


Digitalisierung und Datenschutz im Ehrenamt
Wie steht die Bundesregierung, unabhängig der Vorgaben in der DSGVO zu Ausnahmeregelungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine und Organisationen?



Etwaige Ausnahmeregelungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine bei datenschutzrechtlichen Regelungen sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/11843) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11451). Darin vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen "grundsätzlich auf alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter Anwendung finden sollten".

Für betroffene Personen mache es keinen Unterschied, ob eine datenverarbeitende Stelle ehrenamtlich oder gemeinnützig tätig ist, heißt es in der Vorlage weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins- und Verbandswesens zu ergreifen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: "Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Dazu werden folgende Maßnahmen aufgezählt: "Entbürokratisierung Ehrenamt. Gründung Ehrenamtsstiftung. Ausbau Mehrgenerationenhäuser. Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16).

Weiter heißt es unter Kapitel XI Absatz 3 Stadtentwicklung und Baukultur: "Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlorientierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Finanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und wo nötig verbessern" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 113).

Die Bundesregierung erklärt auf Bundestagsdrucksache 19/9579, dass sie "große Herausforderungen – zum Beispiel bei der Datenverwaltung und dem Datenschutz" und Chancen für "zum Beispiel digitales Engagement oder für die Nachwuchsgewinnung" sieht. Im Bundesland Bayern wurde durch einen Ministerratsbeschluss ein nach Ansicht der Fragesteller bayrischer Sonder-"Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung" der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeschlagen. Dieser Beschluss sieht unter anderem vor, dass kein "Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige[r] vor allem durch ehrenamtliches Engagement" getragener Verein "einen Datenschutzbeauftragten bestellen" muss, dass bei "einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln [...] keine Bußgelder" drohen und dass "weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht [...], bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden", mit den Betroffenen identifiziert werden (Veröffentlichung AllMBl. 2018/09 S. 451 vom 31. Juli 2018). Trotz der Unsicherheit unter ehrenamtlich Tätigen, die während der Umsetzung der DSGVO entstanden ist, wird das Unterfangen, datenschutzrechtliche Verbesserungen vorzunehmen, als positiv wahrgenommen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 10.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen