Steuergestaltung war nur abstrakt bekannt


Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat nach Angaben der Fraktion möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte
"Die Gefahr, dass diese Systemschwäche gezielt ausgenutzt würde oder dass dies zu erwarten sei, wurde nicht beschrieben"


(02.07.14) - Der Deutschen Bundesregierung war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Jahressteuergesetzes "lediglich die abstrakte Möglichkeit" bekannt, dass es bei Leerverkäufen von Aktien um den Dividendenstichtag herum zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen kommen könnte, ohne dass die Steuern gezahlt worden wären. Es seien keine Anzeichen erkennbar gewesen, dass mit derartigen illegalen Gestaltungen zu rechnen gewesen wäre, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1438) zur Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat nach Angaben der Fraktion möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte. Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz wurde diesen Gestaltungen nach Angaben der Bundesregierung endgültig die abwicklungstechnische Grundlage entschieden.

Auf die Frage der Fraktion nach frühzeitigen Warnungen vor diesen Cum-Ex-Geschäften durch den Bundesverband deutscher Banken heißt es in der Antwort: "Im Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken vom 20. Dezember 2002 war lediglich die abstrakte Möglichkeit beschrieben, dass es aufgrund der bank- und börsentechnischen Abwicklungssysteme bei Leerverkäufen um den Dividendenstichtag zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen kommen könnte, ohne dass insoweit ein Steuereinbehalt vorgenommen wurde.

Die Gefahr, dass diese Systemschwäche gezielt ausgenutzt würde oder dass dies zu erwarten sei, wurde nicht beschrieben. Als Lösung wurde die Einführung eines Steuerabzugs im Inland vorgeschlagen. Andere Lösungsmöglichkeiten wurden nicht vorgeschlagen." Nach Angaben der Bundesregierung haben "die enorme Komplexität der Fälle und die bewusst von den Modellbetreibern eingesetzten Mittel zur Verschleierung der Leerverkäufe, insbesondere die Zwischenschaltung von im Ausland ansässigen Mittelspersonen … die Entdeckung und Aufklärung der Fälle verzögert".

In der Antwort ist der Wortlaut des Schreibens des Bundesverbandes Deutscher Banken enthalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen