ADAC: Grüne wollen Transparenz


Grüne wollen Auskunft, ob die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC ausreichend seien
"Angesichts der undurchsichtigen Strukturen zwischen ADAC und seinen Tochterunternehmen ist fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Vereinstätigkeit besteht"

(08.07.14) - Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (18/1757) setzen sich die Grünen mit dem ADAC kritisch auseinander. Angesichts des Verdachts auf Manipulationen bei der Vergabe des Autopreises "Gelber Engel" verweist die Fraktion darauf, dass Millionen von Autofahrern auf Umfragen, Aussagen oder Tests des ADAC vertrauen würden. Die wirtschaftliche Betätigung des ADAC und dessen Beteiligungen an Unternehmen wie Tankstellenbetrieben oder Fahrzeugvermietungen führten jedoch zu Zweifeln an der Objektivität von Tests und zu Unklarheiten über die Interessenlage des Clubs, moniert die Oppositionspartei.

Wie es in der Anfrage heißt, überprüft das Amtsgericht München derzeit, ob dem ADAC weiterhin der Vereinsstatus zuerkannt werden könne. Dies hänge vor allem davon ab, ob ökonomische Aktivitäten und Gewinne Hauptzweck des ADAC seien: "Angesichts der undurchsichtigen Strukturen zwischen ADAC und seinen Tochterunternehmen ist fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Vereinstätigkeit besteht."

Die Grünen haben im Detail zahlreiche Fragen formuliert und wollen u. a. wissen, zu welchen Ergebnissen die von der Regierung im Januar angekündigten Gespräche mit dem ADAC geführt haben – etwa zur Einführung von Qualitätskontrollen bei dem Club, zu einer externen Qualitätskontrolle von Tests oder zu einer Reduzierung der Geschäftstätigkeit des ADAC auf die Pannenhilfe.

Die Regierung soll Auskunft geben, inwieweit der Vereinsstatus der Organisation von den bekannt gewordenen Vorwürfen berührt sei. Die Fraktion begehrt Auskunft, ob die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC ausreichend seien. Schließlich soll die Regierung erläutern, welche Konsequenzen sie aus den Vorfällen beim ADAC für ihre verbraucherpolitische Strategie ziehe. Aus Sicht der Grünen ist im Interesse der Verbraucher vor allem mehr Transparenz vonnöten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen