ADAC: Grüne wollen Transparenz


Grüne wollen Auskunft, ob die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC ausreichend seien
"Angesichts der undurchsichtigen Strukturen zwischen ADAC und seinen Tochterunternehmen ist fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Vereinstätigkeit besteht"

(08.07.14) - Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (18/1757) setzen sich die Grünen mit dem ADAC kritisch auseinander. Angesichts des Verdachts auf Manipulationen bei der Vergabe des Autopreises "Gelber Engel" verweist die Fraktion darauf, dass Millionen von Autofahrern auf Umfragen, Aussagen oder Tests des ADAC vertrauen würden. Die wirtschaftliche Betätigung des ADAC und dessen Beteiligungen an Unternehmen wie Tankstellenbetrieben oder Fahrzeugvermietungen führten jedoch zu Zweifeln an der Objektivität von Tests und zu Unklarheiten über die Interessenlage des Clubs, moniert die Oppositionspartei.

Wie es in der Anfrage heißt, überprüft das Amtsgericht München derzeit, ob dem ADAC weiterhin der Vereinsstatus zuerkannt werden könne. Dies hänge vor allem davon ab, ob ökonomische Aktivitäten und Gewinne Hauptzweck des ADAC seien: "Angesichts der undurchsichtigen Strukturen zwischen ADAC und seinen Tochterunternehmen ist fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Vereinstätigkeit besteht."

Die Grünen haben im Detail zahlreiche Fragen formuliert und wollen u. a. wissen, zu welchen Ergebnissen die von der Regierung im Januar angekündigten Gespräche mit dem ADAC geführt haben – etwa zur Einführung von Qualitätskontrollen bei dem Club, zu einer externen Qualitätskontrolle von Tests oder zu einer Reduzierung der Geschäftstätigkeit des ADAC auf die Pannenhilfe.

Die Regierung soll Auskunft geben, inwieweit der Vereinsstatus der Organisation von den bekannt gewordenen Vorwürfen berührt sei. Die Fraktion begehrt Auskunft, ob die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC ausreichend seien. Schließlich soll die Regierung erläutern, welche Konsequenzen sie aus den Vorfällen beim ADAC für ihre verbraucherpolitische Strategie ziehe. Aus Sicht der Grünen ist im Interesse der Verbraucher vor allem mehr Transparenz vonnöten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen