Kein Missbrauch beim Hochfrequenzhandel


Finanzmarkt-Compliance und Hochfrequenzhandel in Deutschland
In Deutschland trat das Hochfrequenzhandelsgesetz (HFHG) am 15. Mai 2013 in Kraft



Seit Inkrafttreten des Hochfrequenzhandelsgesetzes sind keine Formen missbräuchlichen Verhaltens bekannt geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4030) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3766) mit.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach dem Flash Crash im Mai 2010, bei dem einzelne große Indizes um knapp 10 Prozent innerhalb eines Tages gefallen waren, haben Gesetzgeber, Regulierer und Finanzaufsichten weltweit den Hochfrequenzhandel (HFH bzw. HFT) in den Fokus genommen. In Deutschland trat das Hochfrequenzhandelsgesetz (HFHG) am 15. Mai 2013 in Kraft. Auf europäischer Ebene wurde es im Rahmen der Überarbeitung der Markets in Financial Instruments-Richtlinie (MiFID II) adressiert. Die Umsetzung der europäischen Regeln trat in Deutschland Anfang 2018 in Kraft. Da aber bei der Gestaltung des HFHG bereits wesentliche Teile der europäischen Regeln absehbar waren, kam es in Deutschland mit der Implementierung von MiFID II aber nur zu vergleichsweise geringfügigen Änderungen.

Auch das wissenschaftliche Interesse an dem Thema HFH hat sich mit dem Flash Crash erhöht, leidet aber oftmals unter mangelnder Datenverfügbarkeit. Mittlerweile konnten mit Hilfe von durch die Eurex (European Exchange) zur Verfügung gestellten Daten einige Studien durchgeführt werden. Während eine Studie der Bundesbank ein grundsätzlich differenziertes Bild lieferte und argumentierte, "dass ein pauschales Urteil zu den Auswirkungen von HFT auf die Finanzmärkte nicht angemessen ist, da diese stark von den betrachteten und teils sehr unterschiedlichen Strategien und Marktphasen abhängen", konnten insbesondere auch negative Effekte gefunden werden: HFH tragen "überdurchschnittlich stark zu kurzfristiger (Überschuss-)Volatilität" bei.

Gleichzeitig deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich passive HFT-Teilnehmer in volatilen Marktphasen häufig zurückziehen und ihr Liquiditätsangebot reduzieren. Zusammengenommen legen die unterschiedlichen Verhaltensweisen von aktiven und passiven HFT-Akteuren ein erhöhtes Risiko von Episoden kurzfristig übermäßiger Volatilität nahe, wodurch Marktverwerfungen bis hin zu Flash Events begünstigt werden könnten".

Wissenschaftler der Europäischen Zentralbank (EZB) haben eine Verlagerung des Aktienhandels von regulären Handelsplätzen in sogenannte Dark Pools festgestellt. Während im Jahr 2009 noch weniger als 1 Prozent des gesamten Aktienhandels über Dark Pools abgewickelt wurde, waren es im Jahre 2016 bereits 8 Prozent. Die Autoren der Studie machen teilweise die Handelsstrategien der Hochfrequenzhändler für den Wechsel von anderen Marktteilnehmern in diese alternativen Handelsplattformen verantwortlich.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 08.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen