Keine Angaben zum Umsatzsteuer-Betrug


Hinterziehung der Umsatzsteuer durch Onlinehändler aus Fernost
Ein Großteil der Online-Händler zahlt keine Umsatzsteuer auf die in Deutschland verkauften Waren an das deutsche Finanzamt



Die Deutsche Bundesregierung hat keine belastbaren Erkenntnisse, wie hoch der jährliche Ausfall an Umsatzsteuer durch Hinterziehungen von Online-Händlern aus Fernost ist, die ihre Waren auf Plattformen in Deutschland verkaufen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/4169) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3896) mit. Sie setze sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass es klare Regeln für den direkten grenzüberschreitenden elektronischen Handel zwischen Unternehmen und Privatpersonen gebe, berichtet die Regierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Digitale Marktplätze im Internet bieten ihren Kunden auch in Deutschland ein gigantisches Warenangebot an. Der Online-Handel bietet Käufern die komfortable Möglichkeit, sich in kürzester Zeit Waren bequem nach Hause liefern zu lassen. Diese Entwicklung birgt insbesondere für den deutschen Einzelhandel nicht nur Vorteile. Der Handelsgigant Amazon verbuchte im Jahr 2017 einen Umsatz von fast 17 Mrd. US-Dollar allein in Deutschland.

Kaufverträge, die auf digitalen Marktplätzen erfolgen, kommen hierbei nicht stets zwischen dem Käufer und der Handelsplattform zustande. Oftmals fungieren die Handelsplätze, auf deren Webseiten die Produkte angeboten werden, nur als Vermittlungsplattform zwischen den Käufern und den Händlern der jeweiligen Produkte. Geschätzt 20 000 Händler mit Sitz in China betreiben auf deutschen Marktplätzen von Amazon und Ebay Handel (vgl. Becker, Benedikt; Haseborg, Volker Ter; Ramthun, Christian in: "Ein Anschwärz-Button wäre das Richtige", Wirtschaftswoche, Ausgabe 23, S. 50).

Wie der Presse zu entnehmen war, zahlt ein Großteil dieser Online-Händler keine Umsatzsteuer auf die in Deutschland verkauften Waren an das deutsche Finanzamt. So berichtet der nordrhein-westfälische Finanzminister, Norbert Walter-Borjans, aus der Praxis seiner Steuerfahnder: von 3 531 Händlern bei Ebay Deutschland mit Sitz in China oder Hongkong hätten laut Impressum, Stand März 2017, nur drei Händler überhaupt eine Steuer-ID gehabt. Händler, die aus Drittländern Waren nach Deutschland verkaufen, ohne dabei die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auszuweisen und abzuführen, begehen einen strafbaren Umsatzsteuerbetrug. Die Folgen dieser Praxis sind gravierend. Der jährliche Steuerzuwachs beliefe sich für den deutschen Fiskus laut einer in der Presse zitierten internen Schätzung des Bundesministerium der Finanzen auf 1.000.000.000 Euro, wenn Handelsplattformbetreiber für die Steuerhinterziehung einzelner Onlinehändler haften müssen (vgl. Becker, Benedikt; Haseborg, Volker Ter; Ramthun, Christian in: "Ein Anschwärz-Button wäre das Richtige", Wirtschaftswoche, Ausgabe 23, S. 51). Auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft schätzt den so entstandenen Schaden für den deutschen Staat auf diese. Darüber hinaus bedrohen derartige Steuerbetrüger aus Fernost den deutschen Einzelhandel existenziell.

Indem sie es unterlassen, die 19 Prozent Umsatzsteuer pro verkauftem Artikel anzuzeigen und an ein deutsches Finanzamt abzuführen, verschaffen sich steuersäumige Onlinehändler aus China und Hongkong einen immensen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem deutschen Einzelhandel. Einerseits vergrößert diese Praxis den Gewinn dieser rechtswidrig handelnden Onlinehändler. Andererseits können Onlinehändler ihre Waren im Onlinegeschäft deutlich günstiger anbieten als es der deutsche Einzelhandel vermag.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 08.11.18


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