Qualifikationsniveau in der Leiharbeit
Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit ist bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft
Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus
Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (18/10112) auf eine Kleine Anfrage (18/9916) der Fraktion Die Linke. Im Dezember 2015 hätten 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Leiharbeitnehmer eine Helfertätigkeit ausgeübt, im Vergleich zu 15 Prozent bei allen Beschäftigen, heißt es weiter. Hochqualifizierte Tätigkeiten seien mit vier bis sechs Prozent in der Leiharbeitsbranche seltener vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Auch Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus. Insgesamt waren laut Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 rund 951.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, davon 881.000 sozialversicherungspflichtig, heißt es in der Antwort.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass "die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft". Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die für ihre Tätigkeiten formal überqualifiziert sind, betrage insgesamt 13 Prozent. In der Gruppe der Leiharbeitnehmer treffe dies auf 35 Prozent zu. "Dies ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Arbeitnehmerüberlassung gerade für Menschen eine Beschäftigungschance bietet, die nach Phasen längerer Erwerbstätigkeit an Arbeitsmarktnähe verloren haben", schreibt die Bundesregierung dazu.
Bei den sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmern sei der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss mit 22 Prozent fast doppelt so hoch wie der Anteil unter allen Beschäftigten, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Akademikeranteil sei mit sieben Prozent halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Diese Anteile haben sich laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren kaum verändert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 19.12.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.