Menschenrechtsverletzungen von Firmen


Ziel, ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen
Wie deutsche Unternehmen dabei unterstützt und befähigt werden können, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden



Die Deutsche Bundesregierung will sicherstellen, dass die IGWG (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights) konsensuell an der Implementierung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - den sogenannten Ruggie-Prinzipien - arbeitet und nicht zur Polarisierung des Menschenrechtsrates beiträgt. Außerdem hält sie eine breite Einbeziehung aller relevanten Stakeholder - also Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften - für notwendig, schreibt sie in einer Antwort (18/10157) auf eine Kleine Anfrage (18/9629) der Fraktion Die Linke.

Die Fragesteller hatten kritisiert, dass die Bundesregierung sich bislang nicht an den Diskussionen der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates beteilige. Deren Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen.

Die Bundesregierung betont, dass sie die Arbeit der IGWG aufmerksam beobachte. Gemeinsam mit den europäischen Partnern habe sie im vergangenen Jahr mehrere Elemente aufgezeigt, die aus ihrer Sicht notwendige Voraussetzungen für eine konstruktive Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe seien.

Im Vordergrund stehe für sie im Einklang mit den Ruggie-Prinzipien die Frage, "wie deutsche Unternehmen dabei unterstützt und befähigt werden können, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden, und wie so die menschenrechtliche Lage auch mit Blick auf wirtschaftliche Aktivitäten gemeinsam mit Unternehmen weltweit verbessert werden kann". Ihr sei es ein wichtiges Anliegen, das Thema durch einen breiten, partnerschaftlichen Ansatz voranzubringen und dabei die Wirtschaft als Partner einzubeziehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 19.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Rechtsposition von Hinweisgebern

    Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.

  • Union fordert mehr Einsatz beim Data Act

    Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.

  • Hub für neue KI-Entwicklungen

    Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.

  • Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung

    Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.

  • Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH

    Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen