EZB-Bankenaufsicht prüft Fusionen


Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit etwaiger geplanter Bankenfusionen überprüfen
Ausübung des bankenunionalen Fragerechts – Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz




Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit einer etwaigen geplanten Bankenfusion überprüfen. Damit solle sichergestellt werden, dass eine neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderung der Aufsicht dauerhaft zu erfüllen. Dies teilt die Europäische Zentralbank in einer Antwort auf Fragen des Abgeordneten Danyal Bayaz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 1. April 2019 mit, der damit das bankenunionale Fragerecht ausgeübt hatte. Die Antworten wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung (19/11392) vorgelegt.

Bayaz hatte wissen wollen, ob die EZB seit Bekanntwerden der Fusionspläne von Deutscher Bank und Commerzbank eine mögliche Fusion oder Übernahme besprochen und bewertet habe. Außerdem fragte er, welche Rolle eine Beteiligung der Bundesrepublik an einer fusionierten Großbank bei der Bewertung durch die EZB spielen würde. Auf Fragen des Abgeordneten Bayaz bestätigte der Einheitliche Abwicklungsausschuss, dass sowohl Deutsche Bank als auch Commerzbank als sogenannte bedeutende Institute in den direkten Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Abwicklungsfonds fallen und sie als bedeutende Institute der Abwicklungsplanung unterliegen würden. Da sich der Abwicklungsausschuss nicht öffentlich über einzelne Institute äußere, könnten auch keine konkreten Informationen über den Status der Abwicklungspläne dieser beiden Institute gegeben werden.

Der Inhalt solcher Abwicklungspläne werde kontinuierlich verbessert und im Regelfall jährlich aktualisiert. Eine Aktualisierung könne aber auch im Falle einer bedeutenden Veränderung der rechtlichen oder organisatorischen Struktur eines Instituts erfolgen. Eine Fusion könne sicherlich eine solche bedeutende Veränderung darstellen, heißt es in der Antwort des Abwicklungsausschusses. Die Fusionsplanungen von Deutscher Bank und Commerzbank wurden in der Zwischenzeit allerdings aufgegeben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 26.09.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Heißes Eisen: Wärmeplanung

    Die Wärmeplanung ist aus Sicht der Bundesregierung ein strategisches Planungsinstrument, das den Kommunen und den Bürgern aufzeige, wie der Umbau zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelingen kann. Das betonte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Bauausschuss. Eine Debatte wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), als es um das vermeintliche Herausreißen von Heizungen oder Zwangseinbauten gegangen sei, sollte beim Wärmeplanungsgesetz (WPG) (20/8654) vermieden werden, so der Politiker.

  • Lobbykontakten offenlegen

    Kontakte zu Lobbyisten im Zusammenhang mit der Abfassung von Gesetzentwürfen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8088). Danach prüft die Bundesregierung aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages zur Umsetzung eines "exekutiven Fußabdrucks" berücksichtigt werden könnten.

  • Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister

    Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor.

  • Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung

    Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8742).

  • Digitalisierung der Verwaltung

    Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen