Wer unterstützt und finanziert "JusProg"


Unverantwortlich: Tendenziöse Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" offenbart schwere Content-Mängel
Content-Filter mangelhaft: Auf der Negativliste von "JusProg" seien auch die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen


(01.07.09) - Nach der Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/13342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit die Bundesregierung die Aktivitäten des Vereins stützt. Laut Medienberichten stünden auf der Negativliste unter anderem auch der Internetauftritt der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Vorbemerkungen der Fragesteller: Negativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins "JusProg"
"Laut verschiedener Medienberichte erstellt der Verein "JusProg" eine Negativliste von Websites (vgl. "taz" vom 28. Mai 2009). Der Verein verfasse diese Negativliste für eine Filtersoftware, die Eltern auf ihrem Computer installieren könnten, mit dem Ziel jugendgefährdende Inhalte von ihren Kindern fernzuhalten. "JusProg" wolle so den Jugendschutz im Internet vorantreiben. Dieses Filtersystem sei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen Modellversuch zugelassen worden.

Laut heise.de nehme "JusProg" als einziges Filtersystem an einem solchen Modellversuch teil. Unter anderem seien auf der Negativliste von "JusProg" die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen.

Die Homepage des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde erst für NutzerInnen ab 14 Jahren empfohlen. Die Einstufung der Seiten cdu.de und spd.de werde laut Suchmaske des von dem Verein betriebenen Jugendschutzprogramm. de "gegenwärtig geprüft". Weitere willkürliche Alterseinstufungen würden auch bei der Seite bildblog.de vorgenommen, die erst ab 16 Jahren empfohlen werde, während die von ihr kommentierte Seite bild.de als "unbedenklich" eingestuft werde. Bild.de sei "offizieller Unterstützer" von "Jus- Prog" bzw. jugendschutzprogramm.de, das auch von großen Anbietern von Erotikprogrammen gefördert werde."

In eigener Sache:
Auch die Website von Compliance-Magazin.de gilt laut "JusProg" als "jugendgefährdend". Compliance-Magazin.de hatte in der Vergangenheit die Methodik der Vorratsdatenspeicherung und auch die Telekommunikationsüberwachung als rechtlich bedenklich kritisiert.

Website-Screenshot v. JusProg v. 30.06.2009

Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit
Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter dem Vorwand des Jugendmedienschutzes keine Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz, Absatz 1) stattfinden?



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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