18 neue Gesetze im Finanzmarktbereich


Gesetzesvielfalt im Finanzbereich: Finanzmarktgesetze sollten bei der Überwindung der Liquiditätsengpässe und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen stabilisierend wirken
Aus dem durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz errichteten Sonderfonds seien bisher 150 Milliarden Euro bewilligt worden


(29.06.09) - In der 16. Legislaturperiode wurden zehn Gesetze zum Finanzmarkt geändert und 18 neue Gesetze erlassen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (16/13349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13240) mit. Zu den neuen Gesetzen gehören unter anderem das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts, das Investmentänderungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz.

Zu den Finanzmarktgesetzen heißt es, sie sollten bei der Überwindung der Liquiditätsengpässe und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen stabilisierend wirken. Grundsätzlich seien die angestrebten Ziele erreicht worden; bei einigen Gesetzen könne aufgrund der kurzen Zeit seit ihrer Verabschiedung noch keine abschließende Bewertung erfolgen.

Aus dem durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz errichteten Sonderfonds seien bisher 150 Milliarden Euro bewilligt worden, darunter 19 Milliarden auf die Vergabe von Eigenkapital.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Angesichts der Finanzkrise stellt sich die Frage, ob der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die richtigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Finanzmarkt in Deutschland angemessen zu regulieren. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: "Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist ein international wettbewerbsfähiger 'Finanzplatz Deutschland'. Er ist die Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute sowie kostengünstige Kapitalversorgung der Wirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potential, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden soll."

Folgende den Finanzmarkt betreffenden Gesetze wurden in der 16. Wahlperiode geändert, aufgehoben oder neu erlassen?

a) Es wurden geändert:
>> Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
>> Investmentgesetz (InvG)
>> Kreditwesengesetz (KWG)
>> Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
>> Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
>> Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
>> Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
>> Verkaufsprospektgesetz (VerkprospG)
>> Börsengesetz (BörsG)
>> Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

b) Es wurden neu erlassen (inkl. Artikelgesetzen mit den o. g. Gesetzesänderungen):
>> Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
>> Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
>> Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
>> Investmentänderungsgesetz (InvÄndG)
>> REIT-Gesetz
>> Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
>> Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG; als Teil des MoRaKG)
>> Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
>> Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
>> Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
>> Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Kapitaladäquanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
>> Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG)
>> Risikobegrenzungsgesetz
>> Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz
>> Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
>> Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen