Empfehlung der Monopolkommission übernommen
Preisbeobachtung bei Kraftstoffen: Preissensibilität der Verbraucher erhöhen und der Wettbewerb stärken
Preisänderungen bei Kraftstoffen müssten nun von den Tankstellen in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle übermittelt werden
(03.05.13) - Empfehlungen der Monopolkommission zur Preisbeobachtung bei Kraftstoffen sind umgesetzt worden. Die Deutsche Bundesregierung schreibt in ihrer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme (17/12940) zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission (17/10365), Preisänderungen bei Kraftstoffen müssten nun von den Tankstellen in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle übermittelt werden.
Dies hatte die Monopolkommission verlangt. Die Daten werden danach elektronisch Anbietern von Verbrauchs-Informationsdiensten zur Verfügung gestellt. "So wird es künftig jedem Autofahrer über Internet, Smartphones, und Navigationsgeräte ermöglicht, die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route anzusteuern", schreibt die Regierung. Dadurch könnten mittelfristig die Preissensibilität der Verbraucher erhöht und der Wettbewerb gestärkt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Herstellung der Öffentlichkeit
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".
-
Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.
-
EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.
-
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
-
Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle
Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.