Prüfungsrecht für den Versicherungsbereich


Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats: Versicherungen wollen nicht von Bundesbank beaufsichtigt werden
Mit einem Gesetzentwurf sollen die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz sollen Regelungslücken geschlossen werden

(07.05.13) - Der deutschen Versicherungswirtschaft gefallen die von der Bundesregierung geplanten zusätzlichen Aufsichtsrechte der Deutschen Bundesbank nicht. Die Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen, die zu einem Konglomerat gehören, müssten auch in einem einheitlichen Regelwerk gewahrt bleiben, verlangte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses.

"Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse der Deutschen Bundesbank gegenüber den der zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegenden Versicherungsunternehmen abzulehnen", erklärte die Versicherungswirtschaft in ihrer Stellungnahme. Gegenstand des Fachgesprächs war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602). Nach Branchenangaben sind sechs Unternehmen von dem Gesetzentwurf betroffen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zusammengeführt und Regelungslücken geschlossen werden. Ziel ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor.

Professor Helmut Gründl (Goethe-Universität Frankfurt) stützte die Position der Versicherungswirtschaft. Es erscheine "inkonsistent und unnötig", der Bundesbank ein Auskunfts- und Prüfungsrecht für den Versicherungsbereich übertragen zu wollen. "Diese Übertragung kann zu Kompetenzgerangel zwischen Bundesanstalt und Bundesbank führen und erscheint im Hinblick auf die bei der Bundesanstalt bereits vorhandene, bei der Bundesbank aber erst aufzubauende diesbezügliche Aufsichtsexpertise ineffizient", warnte Gründl.

Dagegen stellte die Bundesbank selbst fest, ihre Funktion in der Bankenaufsicht werde im Rahmen der Aufsicht über Finanzkonglomerate umfassend berücksichtigt. Man sei schon nach bisheriger Rechtlage in die Aufsicht einbezogen. Das Prüfungsrecht im Versicherungsbereich liege aber eindeutig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deren Vertreter stellte klar, dass es keine Prüfungen durch die Bundesbank geben werde. Der Fondsverband BVI begrüßte den Gesetzentwurf, durch den "weitere Rechtsklarheit" geschaffen werde. (Deutscher Bundestag:ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen