Zwischenbericht zu De-Mail-Diensten
De-Mail: Es soll beobachtet werden, ob gegebenenfalls Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste besteht
Erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO könnten einfließen
(11.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung will bis Ende 2016 einen "fortführenden Bericht zu erforderlichen Weiterentwicklungen bei De-Mail" vorlegen. Dies kündigt sie in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Zwischenbericht nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten (18/4042) an. Danach soll sie die Entwicklung der De-Mail-Dienste beobachten und darlegen, "ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und bei den Vorschriften über die elektronische Zustellung besteht". Darüber soll sie dem Gesetzespassus zufolge dem Bundestag spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht vorlegen.
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, liegen aufgrund der Verzögerung bei der Einführung von De-Mail zum jetzigen Zeitpunkt noch zu geringe Erfahrungswerte und Daten vor, "um die durch den Bericht zu bewertenden Fragen angemessen beantworten zu können".
Zum anderen ergäben sich aus der anstehenden Umsetzung der Digitalen Agenda und den bis Mitte 2016 abzustimmenden Durchführungsrechtakten zur EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) voraussichtlich weitere Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe. Wie die Regierung weiter schreibt, können in den Bericht, den sie bis Ende kommenden Jahres vorlegen will, die "dann vorliegenden drei Jahre Erfahrungen mit De-Mail-Diensten im Markt" sowie erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO einfließen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Herstellung der Öffentlichkeit
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".
-
Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.
-
EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.
-
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
-
Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle
Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.