Ethikrat fordert Forschungskodex


Der Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung erörtert, ob die in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen und die Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen, um das Missbrauchspotenzial zu minimieren
Bio-Security: Wie soll man mit Forschung umgehen, die zum medizinischen Fortschritt oder anderen gesellschaftlich wichtigen Zielen beitragen möchte, gleichzeitig aber auch von Bioterroristen oder anderen Straftätern missbraucht werden könnte?

(10.03.15) - Diskussionen über ethische Themen haben eine hohe gesellschaftspolitische Relevanz. Das wurde allein an der Liste der Themen deutlich, die der Deutsche Ethikrat seit seiner Konstituierung im Jahr 2008 bearbeitet und in Form von Berichten und Empfehlungen veröffentlicht hat. In der Aufzählung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Professor Christiane Woopen, vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ging es nicht nur um die aktuelle Entscheidung zum Hirntod und der Organspende, sondern auch um die Stellungnahme zur Suizidbeihilfe, zum Geschwisterinzest, dem Bericht zur anonymen Kinderabgabe und zu künstlich erzeugten Keimzellen und Embryonen.

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Fachgebiete in besonderer Weise repräsentieren. Zu seinen Mitgliedern gehören Wissenschaftler aus den verschiedenen Fächern sowie Personen, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind. Im Deutschen Ethikrat sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein. Die Mitglieder dürfen keiner Körperschaft der Länder oder des Bundes und auch nicht dem Bundestag oder der Bundesregierung angehören.

Schwerpunkt war das Thema Biosicherheit oder Bio-Security. Dabei geht es um die Frage: Wie soll man mit Forschung umgehen, die zum medizinischen Fortschritt oder anderen gesellschaftlich wichtigen Zielen beitragen möchte, gleichzeitig aber auch von Bioterroristen oder anderen Straftätern missbraucht werden könnte?

Der Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung erörtert, ob die in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen und die Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen, um das Missbrauchspotenzial zu minimieren und tritt für mehr bewusstseinsbildende und verantwortungsfördernde Maßnahmen sowie rechtliche Regelungen ein. Auch sprach sich Christiane Woopen dafür aus, in der Wissenschaftsgemeinschaft das Bewusstsein für Missbrauchsgefahren zu schärfen und einen bundesweit gültigen Forschungskodex für einen verantwortlichen Umgang mit missbrauchsgefährdeter Forschung zu erstellen. Außerdem solle die Förderung von biosicherheitsrelevanten Vorhaben an das Votum einer neu einzurichtenden Kommission geknüpft werden.

Die Vertreter der verschiedenen Fraktionen lobten die Arbeit des Ethikrates ausdrücklich, bedauerten aber, dass die Gutachten außerhalb einer Forschungsgemeinde in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen würden. In diesem Zusammenhang fragte der Vertreter der SPD auch, ob es wirklich richtig gewesen sei, bei der Konstituierung fest zu schreiben, dass keine Bundestagsabgeordneten im Ethikrat vertreten sein sollen.

Die Linke fragte, ob die Unabhängigkeit in der Zusammensetzung auch für die Zukunft gesichert sei, auch wenn die Voten des Ethikrates bislang tatsächlich von parteipolitischer Unabhängigkeit zeugten. Die Vertreterin der CDU/CSU bezweifelte, dass gesetzliche Regelungen bei der Biosicherheit der richtige Weg seien, da darunter auch die Freiheit der Forschung leiden könnte. Der Vertreter der Grünen gab zu Bedenken, dass bei der Erarbeitung eines Forschungskodexes dieser auch in ganz Europa gelten sollte, da Missbrauch von biosicherheitsrelevanter Forschung nicht an Grenzen halt mache. (Deutscher Bundestag: ra)


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