Datenschutz bei Nachsendeaufträgen
Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern
Linke: "Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter"
(12.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11979).
In ihren Vorbemerkungen führte die Linke u.a. aus:
"Die Deutsche Post AG weiß, wer wo wohnt, sie weiß, wenn sich Namen ändern oder falsch geschrieben wurden, wenn jemand stirbt oder umzieht. Um so wichtiger, dass sichergestellt ist, dass dabei verantwortungsvoll mit diesen Informationen umgegangen wird. Wegen Datenschutzverstößen geriet das Unternehmen bereits des Öfteren in die Kritik – zuletzt wegen seines Nachsendeservices (vgl. Frankfurter Rundschau vom 24. September 2012). Wer umzieht, dem wird mit Hilfe dieses Angebotes jegliche Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet. Wenn man nicht möchte, dass seine Daten an Dritte bzw. andere Unternehmen weitergegeben werden, kann man widersprechen.
Nur hält sich die Deutsche Post AG nicht immer an die Vorgaben ihrer Kundinnen und Kunden. Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter. Erst wenn dann ein weiteres Mal – nach einer Benachrichtigung durch die Post – Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten eingelegt wird, wird nicht mehr weitergeleitet."
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.