Erleichterung für die deutsche Wirtschaft


Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften: Wirtschaft lobt Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen

(08.02.13) - Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts ist von der Wirtschaft als längst überfällig bezeichnet und von der Wissenschaft begrüßt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montagnachmittag unterstützte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (17/11127) sowie Veränderungen in der Außenwirtschaftsverordnung: "Eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit erleichtert gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften", lobte der DIHK in seiner Stellungnahme und zog das Fazit: "Insgesamt bringt der vorliegende Entwurf eine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft."

Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt aber nach Angaben der Regierung genauso eine Straftat wie der leichtfertige Verstoß gegen Waffenembargos. Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie "Wirtschaftsgebiet" und "fremde Wirtschaftsgebiete". Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, "die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte." Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff "Datenverarbeitungsprogramme" durch Software ersetzt.

Ebenso wie der DIHK bezeichnete auch das Darmstädter Unternehmen Merck KGaA die Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts als dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Forderungen, das Außenwirtschaftsrecht übersichtlicher zu gestalten: "Allein die Reduzierung der Paragrafenanzahl von zurzeit 50 auf 28 verdeutlicht, dass dies mit dem Entwurf gelungen ist." Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität Münster) hielt den Entwurf für deutlich übersichtlicher als das bisherige Gesetz. Von europäischen Vorschriften überlagerte Bestimmungen seien entfernt worden.

Neben der Übersichtlichkeit lobte das deutsche Rüstungsunternehmen Diehl Defence Holding GmbH den Wegfall nationaler Sondervorschriften. Damit würden Nachteile für die deutsche Wirtschaft wegfallen. Vom Siemens-Konzern hieß es dazu, nationale Bestimmungen hätten ihre eigenständige Bedeutung verloren, weil auf europäischer Ebene eingeführte Vorschriften zu Genehmigungspflichten im Bereich Dual-Use-Güter die nationalen Bestimmungen überlagern würden. Dual-Use-Güter sind zivile Waren oder Technologien, die auch militärisch verwendet werden können.

Rechtsanwalt Harald Hohmann (Büdingen) erklärte, "soweit Lockerungen des Exportkontrollniveaus vorgenommen wurden, sind sie erstens nicht erheblich und zweitens sind sie vernünftig, da sie zwingenden rechtlichen Anforderungen entsprechen". Der Entwurf ist "in sich ausgewogen und wird den Belangen der Strafverfolgung überwiegend gerecht", urteilte Oberstaatsanwalt Stephan Morweiser (Generalbundesanwaltschaft).

Kritischer beurteilte der Journalist Hauke Friederichs den Gesetzentwurf. Ein Kurswechsel in der deutschen Rüstungsexportpolitik sei unübersehbar. Das Außenwirtschaftsgesetz ermögliche den Export von zahlreichen Rüstungsgütern, die nicht als Kriegswaffen eingestuft seien und dennoch der Kriegsführung dienen könnten. Dazu gehörten gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Motoren und andere Antriebstechnik für Landsysteme wie Schützenpanzer. (deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Heißes Eisen: Wärmeplanung

    Die Wärmeplanung ist aus Sicht der Bundesregierung ein strategisches Planungsinstrument, das den Kommunen und den Bürgern aufzeige, wie der Umbau zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelingen kann. Das betonte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Bauausschuss. Eine Debatte wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), als es um das vermeintliche Herausreißen von Heizungen oder Zwangseinbauten gegangen sei, sollte beim Wärmeplanungsgesetz (WPG) (20/8654) vermieden werden, so der Politiker.

  • Lobbykontakten offenlegen

    Kontakte zu Lobbyisten im Zusammenhang mit der Abfassung von Gesetzentwürfen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8088). Danach prüft die Bundesregierung aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages zur Umsetzung eines "exekutiven Fußabdrucks" berücksichtigt werden könnten.

  • Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister

    Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor.

  • Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung

    Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8742).

  • Digitalisierung der Verwaltung

    Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen