Geschlechtergerechtigkeit im Regierungshandeln


Gleichstellung der Geschlechter in der EU und Finanzierung und Ausrichtung der EU-Agrarpolitik
Gender-Thematik: EU-Förderpolitik in Bezug auf ihren Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen


(22.09.10) - Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung der Geschlechter in der EU zu sichern, sollte der Gender-Aspekt auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt werden.

Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2879) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2799) weiter schreibt, unterstützt sie die Planungen der aktuellen belgischen Präsidentschaft im Bereich Geschlechtergleichstellung und habe auch die Empfehlung der Vorgänger aus Spanien vom April 2010 begrüßt.

Diese sehe unter anderem die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Unterstützung der Gleichberechtigung und zur Einführung der Gender-Thematik in der GAP vor.

Vorbemerkung der Fraktion Die Linke
"Lebensbedingungen von Frauen und Männern unterscheiden sich nicht nur in den Ballungszentren und deren Umland sondern ebenso in kleinen Städten und Dörfern des ländlichen Raums. Dort lebt die Hälfte der Bevölkerung. Der Stellenwert des Themas "Geschlechtergerechtigkeit im Regierungshandeln" wird dieser Tatsache nicht gerecht.

Die Debatte über die Finanzierung und Ausrichtung der EU-Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 bis2020 muss des halb zum Anlass genommen werden, die Förderpolitik der vergangenen Jahre in Bezug auf ihren Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen.

Die Situation von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen wurde von der spanischen Regierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2010 auf die politische Agenda gesetzt. Sie sah darin einen Schwerpunkt ihres Arbeitsprogramms. Bei der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Mai 2010 tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter in ländlichen Gebieten aus.

Die Bundesregierung, vertreten durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Robert Kloos, begrüßte die Initiative. Dieser betonte, der Genderaspekt sei ein Querschnittsthema, das in allen Politiken seinen Niederschlag finden müsste (Quelle: Ausschussdrucksache 17(10)175)."
(Deutsche Bundesregierung: Fraktion Die Linke: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen