Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages


Künftige Gestaltung des Glücksspiels Ländersache
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten


(31.01.11) - Kurz angebunden beantwortet die Deutsche Bundesregierung eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Regulierung des Glücksspiels. Ohne ihre eigene Position zu der gegenwärtigen Sachfrage offenzulegen, verweist zu lediglich auf die Zuständigkeit der Länder in der Glücksspielfrage. Die Kleine Anfrage diene laut SPD dazu, in Erfahrung zu bringen, ob die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung bei den Geldspielautomaten dazu nutzen will, gemeinsam mit den Ländern die Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht zu stärken.

Für die Regulierung des Glücksspiels (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) seinen die Bundesländer zuständig. Die Länder würden derzeit über die künftige Gestaltung des Glücksspiels im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages beraten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/4358) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4259).

Die SPD hatte in ihren Vorbemerkungen darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angemahnt habe, dass die mit dem Monopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch verfolgt werden müssten. Ein staatliches Monopol auf Lotterien und Sportwetten sei weiter möglich, wenn der Gefahr der Glücksspielsucht – auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels – konsequent entgegengewirkt werde.

Die vom EuGH festgestellte Inkonsistenz in der Regulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mache deutlich, wie dringend erforderlich ein Gesamtkonzept sei.

Vor dem Hintergrund der starken Suchtgefahr sowohl bei den Geldspielautomaten, dem kommerziellen Glücksspiel im Internet als auch bei den Sportwetten, drohe eine Erweiterung des Marktes zu einer stärkeren Ausbreitung von Glücksspielsucht zu führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen