Antibiotika zur Behandlung von Nutztieren
Tierhaltung als Quelle von Antibiotika-Resistenzen: Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes Verbraucherschutz: Bundesregierung legt Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor
(30.04.12) - Die Fraktion Die Linke hatte in einer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen: "Die Anwendung von Antibiotika zur Behandlung von bakteriellen infektiösen Erkrankungen in einem Nutztierbestand ist notwendig und auch tierschutzkonform, wenn Infektionskrankheiten bei Tieren im Bestand diagnostiziert wurden. Immer wieder steht jedoch die unverhältnismäßige oder gar missbräuchliche Anwendung von Antibiotika auch in der Tierhaltung in der Kritik. Zu Recht erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher einen sorgsamen Umgang nicht nur mit Antibiotika, sondern auch mit allen anderen Tierarzneimitteln. Untersuchungen aus dem Jahr 2011 legen nahe, dass Antibiotika zu oft regelwidrig zur Verhütung von Infektionen, zur ungezielten Steigerung der Tiergesundheit oder auf Verdacht verabreicht werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes liegt nun den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor. Das geht aus einer Antwort (17/9161) der Bundesregierung an die Fraktion Die Linke hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/8744) darüber Auskunft verlangt hat.
Die dabei vorgesehene Anhörung von Ländern und Verbänden sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Weiter erklärt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduziert werden müsse. Die Bundesregierung ziehe damit die Konsequenz aus Hinweisen, die die Tierhaltung als Quelle von Antibiotikaresistenzen nahelegt.
Je häufiger Bakterien mit Antibiotika in Kontakt kommen, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass resistente Keime ihre Resistenzeigenschaften an andere, bislang noch nicht resistente Keime weitergeben, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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