Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts


Finanzen: Bundesregierung will Betroffene bei Unternehmenssteueränderung einbeziehen
Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen


(30.04.12) - Die "Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage. Die Linke stellt unter anderem fest: "Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grünbuch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe "Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung", miteinander vereinbar sind, stellt sich daher umso mehr.

Bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sollen die Bundesländer und Betroffene frühzeitig eingebunden werden. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9216) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8978).

Zu der in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Überlegung der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft heißt es, diese Umstellung würde im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 2,1 Milliarden Euro führen. Davon hätte der Bund 613 Millionen Euro zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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