Großbanken handeln in Offshore-Zentren


Finanzmarkt-Compliance: Mögliche Bilanzmanipulationen von Banken durch bankinterne Finanzgeschäfte mit Offshore-Finanzplätzen
Banken haben den Regeln der Bilanzierung zu gehorchen: Sie nur so viel Geld für Lohn- und Dividendenzahlungen schöpfen, wie sie Erträge ausweisen - Um diese Beschränkung zu umgehen, weisen Banken Scheinerträge in ihren Bilanzen aus

(20.07.15) - Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) geht davon aus, dass internationale Großbanken auch Geschäfte im eigenen Namen über und in Offshore-Zentren abwickeln. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5081) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4913) hervor.

Internationale Großbanken würden täglich eine hohe Anzahl von Transaktionen in, über und außerhalb von Offshore-Zentren tätigen, heißt es weiter. Aufgrund der schieren Anzahl sei es nicht möglich, eine Übersicht über jede einzelne Transaktion, die beteiligten Transaktionspartner und den Transaktionsstandort zu haben.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Entgegen weitverbreiteter Ansichten wird der Großteil des Geldes nicht von der Zentralbank, sondern von Geschäftsbanken geschöpft. Typischerweise geschieht dies durch Kreditvergabe. Banken können Geld aber nicht nur für Kredite schöpfen, sondern mittels kooperativer Geldschöpfung auch für Lohn- und Dividendenzahlungen (siehe Horst Seiffert: "Geldschöpfung – die verborgene Macht der Banken", 2. Auflage, August 2014). Dadurch haben sie einen großen Vorteil gegenüber den Unternehmen der Realwirtschaft. Diese benötigen Erträge, um Einkommen für ihre Mitarbeiter und Kapitaleigner erzielen zu können.

Allerdings haben Banken den Regeln der Bilanzierung zu gehorchen. Demnach können sie nur so viel Geld für Lohn- und Dividendenzahlungen schöpfen, wie sie Erträge ausweisen. Um diese Beschränkung zu umgehen, weisen Banken laut Horst Seiffert Scheinerträge in ihren Bilanzen aus. Dazu machen sie sich ihren regen Geschäftsverkehr mit Unternehmen auf Offshore-Finanzplätzen zunutze. Eine Methode ist der Austausch von Wertpapieren mit Tochterbanken auf Offshore-Finanzplätzen, die selbst nicht bilanzierungspflichtig sind. Dabei erhält die Bank Wertpapiere, die am Finanzmarkt voraussichtlich hohe Verkaufspreise erzielen, und verkauft im Gegenzug an die Tochterbank Wertpapiere mit einem geringeren Wert. Damit gelingt es den Banken, einen steigenden Wert der in ihrem Bestand geführten Wertpapiere zu dokumentieren und so das in ihrer Bilanz dargestellte Eigenkapital zu erhöhen, um gegenüber der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden eine Mittelerwirtschaftung für die Lohn- und Dividendenzahlungen ausweisen zu können. Die Bankenregulierung durch Eigenkapitalvorschriften kann so umgangen werden."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen