Aktivitäten der US-Geheimdienste in Deutschland


Untersuchungsausschuss (NSA): Kanzleramt ohne Misstrauen gegen USA
Eine Diskussion über verdächtige Suchmerkmale, sogenannte "Selektoren", die dem BND von US-Seite übermittelt worden seien, habe es nach seiner Erinnerung im Kanzleramt nie gegeben, berichtete Klaus Dieter Fritsche

(20.07.15) - Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär im Kanzleramt Klaus Dieter Fritsche hat der Vermutung widersprochen, dass die Bundesregierung bereits frühzeitig Kenntnis von verdächtigen Aktivitäten der US-Geheimdienste in Deutschland und Europa gehabt habe. Er selbst wisse erst seit März diesen Jahres, dass die National Security Agency (NSA) bei der gemeinsamen Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) Suchmerkmale eingespeist habe, die der Ausspähung europäischer Ziele dienten, betonte Fritsche bei seiner Befragung durch den 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Fritsche war von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und anschließend bis 2009 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Dort ist er seit Januar 2014 erneut für die Geheimdienste zuständig.

Eine Diskussion über verdächtige Suchmerkmale, sogenannte "Selektoren", die dem BND von US-Seite übermittelt worden seien, habe es nach seiner Erinnerung im Kanzleramt nie gegeben, berichtete Fritsche. Auch für die Entscheidung des damaligen Kanzleramtschefs Thomas de Maizière Anfang 2008, dem Drängen der Amerikaner auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Überwachung des kabelgestützten Fernmeldeverkehrs nicht nachzugeben, sei Misstrauen nicht das entscheidende Motiv gewesen. Fritsche widersprach damit seinem damaligen Vorgänger als Geheimdienstkoordinator und späteren BND-Chef Ernst Uhrlau, der eine Woche zuvor ausgesagt hatte. Nach dessen Darstellung war das Kanzleramt in jenen Jahren "bösgläubig" gegenüber den Absichten der US-Geheimdienste. Dass de Maizière sich 2008 zu einer Ausweitung der Zusammenarbeit nicht bereit gefunden habe, "spricht Bände", hatte Uhrlau gesagt.

Gegenstand der Kooperation war das Projekt "Eikonal", mit dem BND und NSA zwischen 2004 und 2008 gemeinsam in Deutschland internationalen Datenverkehr über das Glasfasernetz der Telekom beobachtet hatten. Das Problem dabei sei gewesen, jene Teilnehmer herauszufiltern, die dem Schutz durch das deutsche Fernmeldegeheimnis unterlagen, berichtete Fritsche. Dazu habe es einer zeitraubenden und aufwendigen Prozedur bedurft. Ende 2007 hätten die Amerikaner dann angeregt, die Zusammenarbeit auszuweiten. Das Kanzleramt habe entschieden, darauf nicht einzugehen.

Maßgeblich dafür waren nach Fritsches Darstellung "industriepolitische" Bedenken, die Befürchtung also, durch eine zu enge und weitgehende technische Kooperation mit US-Diensten eigene Fähigkeiten auf die Dauer einzubüßen und damit abhängig zu werden. Auch der Verdruss über die Schwierigkeiten, deutsche Grundrechtsträger zu identifizieren und von der Überwachung auszunehmen, habe eine Rolle gespielt. Nicht zuletzt habe auf deutscher Seite das Gefühl bestanden, dass die Zusammenarbeit nicht auf Augenhöhe erfolgte, der BND also keine Aussicht hatte, in den USA dieselben Rechte eingeräumt zu bekommen wie die NSA in Deutschland.

Fritsche widersprach Uhrlau noch in einem weiteren Punkt. Uhrlau hatte berichtet, kurz nach seinem Amtsantritt als BND-Chef Anfang 2006 habe ihn der damalige Abteilungsleiter Technische Überwachung beim BND, Dieter Urmann, über die Entdeckung verdächtiger Selektoren amerikanischer Herkunft in der Abhöranlage in Bad Aibling informiert. Er habe in den regelmäßigen Gesprächen mit seinem Nachfolger im Kanzleramt Fritsche dieses Thema gewiss nicht unerwähnt gelassen. Fritsche bestreitet, von Uhrlau damals in Kenntnis gesetzt worden zu sein, Er hätte in einem solchen Fall mit Sicherheit einen schriftlichen Bericht angefordert, sagte er dem Untersuchungsausschuss. Ein solches Dokument liege nicht vor. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen