Reform des Berufskrankheitenrechts


Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter gestalten und beschleunigen
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt



Das Bundeskabinett soll sich noch in diesem Jahr mit einer Vorlage zur Reform des Berufskrankheitenrechts befassen. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (19/13840) auf eine Kleine Anfrage (19/13457) der Fraktion Die Linke an. Veränderungen in der Arbeitswelt mit verbesserten Möglichkeiten der Prävention erforderten eine systemgerechte Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts, schreibt die Regierung. Ziel sei es, die Anerkennung von Berufskrankheiten im Einzelfall zu erleichtern, die Verschlimmerung von Berufskrankheiten durch den Ausbau von zielgenauen Instrumenten für Präventionsmaßnahmen zu verhindern und die Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter zu gestalten und zu beschleunigen.

Deswegen solle das Berufskrankheitenrecht durch Wegfall des Unterlassungszwangs und Stärkung der Individualprävention, durch rechtliche Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten und von Beweiserleichterungen sowie durch gesetzliche Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Bestandsfällen und erhöhter Transparenz der Berufskrankheitenforschung weiterentwickelt werden, kündigt die Regierung an.

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das geht nach Ansicht der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 hervor.

Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer werden demnach nicht entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Die niedrige Anerkennungsquote geht aus Sicht der Fragesteller insbesondere auf Defizite im bestehenden Berufskrankheitenrecht zurück. Aus Sicht der Fragesteller sind die derzeitigen Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten zu hoch und müssen zugunsten der Betroffenen abgesenkt werden. Als LINKE sprechen wir uns deshalb bereits seit Jahren für eine Reform des Berufskrankheitenrechts aus.

In ihrem Koalitionsvertrag von 2017 haben CDU, CSU und SPD angekündigt, "das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln" zu wollen. Bislang wurde hierzu von der Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um eine Reform des Berufskrankheitenrechts in Deutschland steht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 27.11.19



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