Reform des Berufskrankheitenrechts


Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter gestalten und beschleunigen
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt



Das Bundeskabinett soll sich noch in diesem Jahr mit einer Vorlage zur Reform des Berufskrankheitenrechts befassen. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (19/13840) auf eine Kleine Anfrage (19/13457) der Fraktion Die Linke an. Veränderungen in der Arbeitswelt mit verbesserten Möglichkeiten der Prävention erforderten eine systemgerechte Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts, schreibt die Regierung. Ziel sei es, die Anerkennung von Berufskrankheiten im Einzelfall zu erleichtern, die Verschlimmerung von Berufskrankheiten durch den Ausbau von zielgenauen Instrumenten für Präventionsmaßnahmen zu verhindern und die Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter zu gestalten und zu beschleunigen.

Deswegen solle das Berufskrankheitenrecht durch Wegfall des Unterlassungszwangs und Stärkung der Individualprävention, durch rechtliche Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten und von Beweiserleichterungen sowie durch gesetzliche Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Bestandsfällen und erhöhter Transparenz der Berufskrankheitenforschung weiterentwickelt werden, kündigt die Regierung an.

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das geht nach Ansicht der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 hervor.

Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer werden demnach nicht entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Die niedrige Anerkennungsquote geht aus Sicht der Fragesteller insbesondere auf Defizite im bestehenden Berufskrankheitenrecht zurück. Aus Sicht der Fragesteller sind die derzeitigen Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten zu hoch und müssen zugunsten der Betroffenen abgesenkt werden. Als LINKE sprechen wir uns deshalb bereits seit Jahren für eine Reform des Berufskrankheitenrechts aus.

In ihrem Koalitionsvertrag von 2017 haben CDU, CSU und SPD angekündigt, "das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln" zu wollen. Bislang wurde hierzu von der Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um eine Reform des Berufskrankheitenrechts in Deutschland steht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 27.11.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen