Spahn berichtete zu Digitalvorhaben


Spahn: Ein großer Teil des Widerstands bei Telematikanwendungen rühre daher, dass es noch keinen Mehrwert in der Einbindung gebe
Elektronische Patientenakte: Die Krankenkassen seien an der konkreten Umsetzung, sodass diese ab 2021 zur Verfügung stehen soll




Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 40. Sitzung mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über Digitalvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege diskutiert. Was die Geschwindigkeit der Umsetzung und Fragen der Investition angehe, sehe er Deutschland bestenfalls im Mittelfeld. Wenn es so weiter geht wie bisher, könnten am Ende Entwicklungen nicht mehr selbst mitgestaltet werden, warnte Spahn. Für ihn sei wichtig, Geschwindigkeit in die Umsetzung der Vorhaben zu bringen. Es gehe darum, relativ bald im Alltag erlebbare Anwendungen für Ärzte, Apotheker, aber auch Patienten zu haben, sagte Spahn. Ein großer Teil des Widerstands bei Telematikanwendungen rühre daher, dass es noch keinen Mehrwert in der Einbindung gebe.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sei die Elektronische Patientenakte. Die Krankenkassen seien an der konkreten Umsetzung, sodass diese ab 2021 zur Verfügung stehen soll. "Datenschutz und Datensicherheit müssen perfekt sein, aber ich sage auch gleich, dass die Anwendungen noch nicht perfekt sein werden", kündigte Spahn dem Ausschuss an. Ein zweiter Baustein sei das E-Rezept, eine der häufigsten Papieranwendungen des Gesundheitswesens, die ins Digitale überführt werden solle. Auch diese soll ab 2021 flächendeckend zur Verfügung stehen, sagte Spahn.

Persönlich wichtig sei ihm als dritter Baustein, dass Deutschland das erste Land weltweit werden könnte, das "ein regelhaftes Verfahren gefunden hat, um Apps im Gesundheitsbereich in die Erstattungsfähigkeit des Systems zu bringen", sagte der Gesundheitsminister. Ein vierter Schwerpunkt liege auf dem Thema Onlinesprechstunden und Telemedizin. "Ich bin mir sicher, es wird in zwei bis drei Jahren ein gut ausgebautes Angebot geben und somit auch eine Entlastung für die Wartezimmer eintreten", sagte Spahn im Ausschuss. Ein weiteres Anliegen sei, die Gesundheitsdaten, die heute täglich entstehen anonymisiert und pseudonomisiert für Forschung zur Verfügung zu stellen oder Datenspenden nutzen zu können.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion lobte, dass Digitalisierung in Spahns Ministerium keine Worthülsen bedeute, sondern konsequent mit Themen vertreten werde. Er wollte erfahren, wann die Elektronische Patientenakte neu aufgerufen werde im Kabinett. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion wollte Details dazu erfahren, inwiefern Datenschutz als Hemmnis für Innovation wirke und wie der Minister die höchsten Datenschutzstandards gewährleisten wolle.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion fragte nach Problemen bei der Zulassung medizinischer Software und wollte Gründe dafür erfahren, warum telemedizinische Anwendungen national und international noch keinen richtigen Eingang in die Medizin im Alltag gefunden hätten. Welche drei Hauptprojekte und Prioritäten der Minister in seinem Ressort sehe, wollte ein Vertreter der FDP-Fraktion erfahren. Auch interessierten ihn Details zur Zielsetzung und den ersten angestoßenen Themen durch das "Health Innovation Hub" des Ministeriums in Berlin.

Auf Sicherheitsbedenken beim Authentifizierungsverfahren bei der elektronischen Patientenakte durch das BSI wies eine Vertreterin der Linken-Fraktion hin. Außerdem fragte sie, ob das Beschlagnahmeverbot für medizinische Daten auch im Digitalen gelten solle. Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen fragte, ob geplant sei, eine umfassende Digitalstrategie vorzulegen und wollte Details zur Zusammenarbeit mit dem Forschungsministerium erfahren. Ein fraktionsloses Mitglied des Ausschusses merkte an, dass die Akzeptanz der Elektronischen Patientenakte noch nicht gegeben sei und wollte wissen, was das Ministerium plane, um dies zu ändern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 27.11.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen