Zugriff auf Kontodaten


Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)
Die schnelle Entwicklung im Zahlungsverkehrsmarkt hat zu Anpassungserfordernissen geführt



Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Zahlungsdiensteunternehmen wie sogenannte Fintechs auf Kontodaten von Bankkunden zugreifen dürfen, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/2851) erfahren. Nach Angaben der Fraktion müssen Kunden ihre Zustimmung zu den Kontoabfragen geben. Sie will in diesem Zusammenhang wissen, ob die Zulassungsabfrage explizit deutlich gemacht wird oder in einer Neufassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen untergeschoben wird. Außerdem wird nach der Zahl der Unternehmen gefragt, die Zugriff auf Kundendaten bei Banken nehmen können und ob es Regelungen gibt, dass Kunden den Umfang der Kontodaten beschränken können.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die schnelle Entwicklung im Zahlungsverkehrsmarkt hat zu Anpassungserfordernissen geführt. Um auf diese Anforderungen zu reagieren, wurde Ende 2015 die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2, kurz PSD 2) mit einer Reihe von Regelungen erlassen, mit dem Ziel, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zu ermöglichen. Die PSD 2 gilt ab 13. Januar 2018 als deutsches Recht.

Ein Kernpunkt der PSD 2 ist die Einbeziehung sogenannter dritter Zahlungsdienstleister, die Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und die Ausgabe von Zahlungskarten anbieten, in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Ein Zahlungsauslösedienst wird vom Zahler beauftragt, zulasten seines bei einem anderen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditinstitut) geführten Zahlungskontos eine Überweisung auszulösen. Die PSD 2 regelt den Zugriff der "dritten Zahlungsdienstleister" auf die Zahlungskonten bei den kontoführenden Zahlungsdienstleistern.

Diese "dritten Zahlungsdienstleister" sind in der Regel spezialisierte Fintech-Unternehmen (Fintech = Finanztechnologie), welche zum Teil zu großen Handelsund Konsumgüterkonzernen gehören. Diese Konzerne können durch PSD 2 Zugriffe auf Kontodaten bekommen, die bisher ausschließlich den Banken vorbehalten waren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Kunden dem zustimmen.

Künftig kann dann ein frisch gegründetes Fintech-Unternehmen oder ein Onlinekonzern wie Amazon auf alle Kontodaten zugreifen, wenn der Endkunde dies gestattet. Die Banken müssen ihre Kernbankensysteme so einrichten, dass nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten die Datenabfrage von außen durch die zugelassenen Fintechs (dritte Zahlungsdiensteanbieter) möglich ist. Firmen, die den Zugriff haben wollen, müssen auch eine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besitzen. Einsehen dürfen diese Fintech-Unternehmen künftig alle Kontodaten der vergangenen 90 Tage.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 07.08.18



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