Grüne verlangen Digitalkonzernsteuer
Steuerquoten von großen Digitalkonzernen liegen deutlich unter denjenigen des Mittelstandes und klassischer Industrieunternehmen
Unternehmen wie Apple, Amazon oder Google haben enorme Wettbewerbsvorteile gegenüber klassischen Unternehmen
Die Deutsche Bundesregierung soll sich für die Einführung einer europäischen Digitalsteuer einsetzen. Eine wirksame Besteuerung großer digitaler Konzerne nach dem Vorschlag der EU-Kommission mit einem breiten Anwendungsbereich müsse schnellstmöglich erfolgen, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/10198). Außerdem soll es in der EU zu einer gemeinsamen Unternehmensbesteuerung mit fairen Mindeststeuersätzen und einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage kommen. Das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen in der EU soll durch ein Mehrheitsprinzip ersetzt werden.
Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutieren die EU-Mitgliedstaaten seit Frühjahr 2018 über die Vorschläge der Kommission für die Einführung einer Digitalkonzernsteuer und den Vorschlag zur Einführung einer sogenannten digitalen Betriebsstätte. Hintergrund sei, dass die Steuerquoten von großen Digitalkonzernen deutlich unter denjenigen des Mittelstandes und klassischer Industrieunternehmen liegen würden. Verwiesen wird auf Berechnungen, wonach traditionelle Branchen eine Steuerbelastung bis zu 23,2 Prozent haben würden, während diese Quote in der digitalen Wirtschaft nur bis zu 10,1 Prozent betrage. "Damit haben Unternehmen wie Apple, Amazon oder Google enorme Wettbewerbsvorteile gegenüber klassischen Unternehmen, mit denen sie aber teilweise in gleichen Märkten um Anteile ringen", heißt es in dem Antrag.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wird vorgeworfen, er habe es lange vermieden, sich öffentlich zu positionieren. Am Ende habe er sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestellt und sich mit Frankreich auf eine abgespeckte Steuer allein auf digitale Werbung verständigt. Stadt europaweit gut vier Milliarden Euro würde eine so ausgestaltete Steuer noch einmal deutlich weniger Einnahmen erzielen, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 02.07.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.