EU-weite Lösung bei Bargeldobergrenzen


Abgeordneten beschließen einstimmig, eine Petition mit der Forderung, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen, dem Europäischen Parlament zuzuleiten
Deutsche Bundesregierung macht deutlich, es seien derzeit keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen Bargeldobergrenze in Deutschland geplant



Der Petitionsausschuss plädiert für eine EU-weite Lösung bei einer eventuellen Einführung von Bargeldobergrenzen. Während der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um eine mögliche EU-weite Lösung im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze geht".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss deutlich, dass das Bargeld in Deutschland nach wie vor das meist genutzte Zahlungsmittel sei, obwohl bargeldlose Zahlungsinstrumente immer mehr in den Vordergrund rückten. Bargeld habe den großen Vorteil, für jedermann verfügbar zu sein sowie schnell und überall eingesetzt zu werden.

Wie aus einer in die Beschlussempfehlung eingeflossene Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, prüft die EU-Kommission die Relevanz von Bargeldobergrenzen vor allem für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Zu dem Thema erfolge derzeit eine öffentliche Konsultation, bei der insbesondere die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Blick stünden, die Einschränkungen bei Barzahlungen bereits eingeführt haben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), so heißt es weiter, warte diese Prozesse auf EU-Ebene ab. Ziel der Bundesregierung sei eine EU-weite Lösung.

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, es seien derzeit keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen Bargeldobergrenze in Deutschland geplant. Im Übrigen sei die Diskussion über eine Bargeldobergrenze "nicht mit Plänen zur Abschaffung des Bargelds verbunden". Solche Pläne verfolge die Bundesregierung ausdrücklich nicht, heißt es in der Vorlage.

Eingehend auf die vorliegende Petition schreibt der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung, anders als in der Eingabe angeführt, würden Einzahlungen auf und Auszahlungen von Bankkonten von einer Bargeldschwelle nicht erfasst, sondern blieben weiterhin unbegrenzt möglich. Auch das in der Petition angeführte Beispiel, wonach etwaige Bargeldobergrenzen Sicherheitsleistungen verhinderten und nur noch selbstschuldnerische Bankbürgschaften möglich seien, sei keine Folge von Begrenzungen bei Bargeldzahlungen. Bereits seit dem Jahr 2007 könnten bei Zwangsversteigerungen die Sicherheitsleistungen aus geldwäscherechtlichen Gründen nicht mehr in Bargeld hinterlegt werden, schreibt der Ausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 08.06.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen