Novelle des Europol-Gesetzes gebilligt
Mit einem Gesetzentwurf soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden
Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Novelle des Europol-Gesetzes (18/11502) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung.
Mit dem Gesetzentwurf soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden. Danach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.
Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel".
Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition zu der Novelle an. Damit wird unter anderem die Bitte des Bundesrates nach einem "klarstellenden Hinweis" aufgegriffen, dass bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (18/11163) zur direkten Zusammenarbeit insbesondere der Länder mit Europol unberührt bleiben. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 08.06.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.