Ausschuss erörtert Datenschutzthemen


Die SPD-Fraktion bot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Kommunikation an
Sie fragte unter anderem danach, wie die Bundesbeauftragte die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung einschätzt

(12.06.14) - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich dafür ausgesprochen, ihre Behörde aus der Rechts- und Dienstaufsicht der Bundesregierung zu entlassen. Mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betonte Voßhoff im Innenausschuss die Notwendigkeit, auch den "Anschein" einer Abhängigkeit ihres Hauses, das der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums unterstellt ist, zu vermeiden. Daher sollten die Rechts- und Dienstaufsicht gestrichen werden, argumentierte Voßhoff, die sich viereinhalb Monate nach ihrem Amtsantritt dem Ausschuss vorstellte.

Die CDU/CSU-Fraktion äußerte ihr Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten und verwies darauf, dass der Datenschutz ein "Megathema" mit einem mannigfaltigen und facettenreichen Spektrum sei. Zugleich erkundigte sie sich unter anderem danach, wie Voßhoff das im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben sehe, die Stiftung Datenschutz mit der Stiftung Warentest zusammenzulegen.

Die SPD-Fraktion bot Voßhoff eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Kommunikation an. Sie fragte unter anderem danach, wie die Bundesbeauftragte die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung einschätzt. Das Gericht hatte die entsprechende EU-Richtlinie im vergangenen Monat gekippt.

Auch die Fraktion Die Linke erkundigte sich, ob die Bundesbeauftragte angesichts dieses Richterspruchs für einen Verzicht auf eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung im nationalen Rahmen sei. Wie die Koalition thematisierte auch Die Linke zudem das EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, die "mangelnde Unabhängigkeit" der Bundesbeauftragten widerspreche europäischem Recht. Dies müsse geändert werden. Zugleich fragte auch die Grünen-Fraktion, wie Voßhoff Forderungen beurteile, die Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene einzuführen.

Voßhoff betonte dazu, dass die Vorratsdatenspeicherung weder vom Urteil des EuGH noch von der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "in Gänze" ausgeschlossen werde. Die Frage sei, ob ihre Einführung angesichts der verbliebenen Möglichkeiten sinnvoll sei. Ferner wandte sich die Bundesbeauftragte dagegen, die Stiftung Datenschutz in der Stiftung Warentest "untergehen" zu lassen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen