Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate
Finanzmarkt-Compliance: Kapitalmarktgesetz wird noch geändert
Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen muss sichergestellt werden
(12.06.14) - Als Konsequenz aus der öffentlichen Anhörung dürfte es noch Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) geben. "Gute Ideen nehmen wir gerne auf", sagte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses. Auch nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen noch Änderungen erfolgen. So müsse die Funktionsfähigkeit kleiner Kreditinstitute wie Sparkassen sichergestellt werden.
Der Sparkassen- und Giroverband hatte in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses die durch die Kapitalmarktgesetzgebung erfolgte Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person kritisiert und angesichts der großen Zahl von Unternehmen mit entsprechend vielen Gremien in der Sparkassen-Gruppe Änderungen gefordert.
Die Fraktion Die Linke verwies auf Regulierungslücken beim Anlegerschutz, die dringend geschlossen werden müssten. Dies sei eine Erkenntnis aus der Anhörung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Nachsteuerungen bei Energiegenossenschaften und eine Evaluierung der Regelungen. Die Evaluierung wurde auch von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die SPD-Fraktion sprach sich darüber hinaus für Änderungen bei den Anforderungen an Geschäftsführer kleinerer Energiegenossenschaften aus.
Die Geschäftsführer müssten in der Lage sei, ihre Tätigkeit weiter ausführen zu können. Bündnis 90/Die Grünen forderten darüber hinaus weniger strenge Bestimmungen für die Anlage von Kleinstbeträgen etwa bei Energiegenossenschaften. Bei 2.500 Euro Anlagesumme gehe es nicht um die gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge. Die Forderung stieß bei der CDU/CSU auf eine "gewisse Skepsis". Auch der Vertreter der Bundesregierung erklärte, man habe sich bei den Bestimmungen vom Gedanken des Anlegerschutzes leiten lassen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.