Wirkung von FinTechs auf Finanzindustrie


Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen gilt gegenwärtig als die zentrale Herausforderung eines Strukturwandels, der seit einiger Zeit den sog. Finanzsektor tief erfasst hat
Aufkommen der FinTechs eng mit dem Megatrend der Digitalisierung verbunden



Mit neuen Unternehmen im Finanzbereich, für die der Begriff "FinTech" verwendet wird, beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9361). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich die Zahl der FinTech-Unternehmen in Deutschland entwickelt hat und in welchen Geschäftsfeldern diese Firmen aktiv sind. Gefragt wird unter anderem nach Geschäftszweigen und Dienstleistungen, die ausschließlich von FinTechs und nicht von traditionellen Banken und anderen Finanzunternehmen bereitgestellt werden.

Gefragt wird auch, warum für FinTechs nicht die gleichen regulatorischen Anforderungen einschließlich Verbraucherschutzbestimmungen gelten wie für traditionelle Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Bundesregierung soll erklären, wie diese Handhabe mit der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu vereinbaren ist.

Vorbemerkung der Fragesteller
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Aufkommen der FinTechs eng mit dem Megatrend der Digitalisierung verbunden sei. Die Geschäftsstrategie fast aller FinTechs ziele auf Gebührensenkungen, mehr Transparenz und die Schaffung besonders nutzerfreundlicher Anwendungen, wodurch das Geschäftsmodell etablierter Anbieter herausgefordert werde.

Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen gilt gegenwärtig als die zentrale Herausforderung eines Strukturwandels, der seit einiger Zeit den sog. Finanzsektor tief erfasst hat. Zwar ist die Digitalisierung für die Finanzdienstleistungsbranche an sich kein neues Phänomen. Bereits seit über 50 Jahren digitalisieren die Banken und Sparkassen ihre Prozesse im Rahmen des technischen Fortschritts. Dennoch haben die Durchdringung aller Lebensbereiche mit internet-basierten Angeboten, eine weit verfügbare Breitbandabdeckung sowie die nahezu flächendeckende Verbreitung von Smartphones und Tablets in den vergangenen Jahren zu einem weiteren Quantensprung in der Digitalisierung geführt.

Der digitale Strukturwandel führt zu Veränderungen am Markt und im Wettbewerb, aber auch in den Kundenbeziehungen (vgl. institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff), Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2016 in Hamburg, Reader zur Konferenz mit Beiträgen von Prof. Lars Hornuf/Universität Trier, Andreas Krautscheid/ Bundesverband deutscher Banken e. V. et al.). Was beispielsweise die Anbieterseite von Finanzdienstleistungen angeht, so sind durch die Nutzung dieser Möglichkeiten die Eintrittsbarrieren in den Markt erheblich gesunken. Gleichzeitig sind Banken gefordert, ihre Angebote und Prozesse auf den digitalen Prüfstand zu stellen (vgl. Ostdeutscher Bankenverband e. V., Infoport, Ausgabe 3/2016, 14. Juli 2016). Für die Kunden kann der digitale Strukturwandel zu einer Stärkung ihrer Marktmacht beitragen, etwa durch die Schaffung von Transparenz und die Loslösung von Kaufentscheidungen an Standorte, aber auch durch den zunehmenden Wettbewerb und die Einschränkung von Preissetzungsmöglichkeiten der Anbieter.

Eng verbunden mit dem Megatrend der Digitalisierung ist das Aufkommen von sog. FinTechs, digitalen Finanzdienstleistern, die diesem Trend folgen und ihn gleichzeitig weiter vorantreiben. Gemeinhin werden als "FinTech" junge Finanztechnologie- Unternehmen bezeichnet, "die auf Basis neuer, internetbasierter Technologien und kundenzentrierter Ansätze Angebote in den klassischen Bereichen des Bankgeschäfts, wie Kreditgeschäft, Anlagestrategien und Zahlungsverkehr etablieren" (zit. nach Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Aktueller Begriff "FinTechs"). Die Geschäftsstrategie fast aller FinTechs zielt auf Gebührensenkungen, mehr Transparenz und die Schaffung besonders nutzerfreundlicher Anwendungen, wodurch sie das Geschäftsmodell der etablierten Anbieter herausfordern. Eine klare Definition des Begriffs "FinTech" existiert bislang nicht.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 22.09.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen