Versendung von stillen SMS
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2016
Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben
Die Versendung sogenannter stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9258). Danach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 71.555 "stille SMS" versandt, während auf das Bundeskriminalamt in diesem Zeitraum 46.679 "stille SMS" entfielen und auf die Bundespolizei 92.027.
Vorbemerkung der Fragesteller
Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden. Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben.
Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz "stiller SMS", sogenannter "WLAN-Catcher" und "IMSI-Catcher" nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285).
Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter gar nicht erlaubt, etwa der Einsatz "stiller SMS". Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die "stillen SMS" werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während die Bundesregierung zwar Angaben zum Bundeskriminalamt und zur Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 22.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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