Reglementierung von Berufszulassungen
Modernisierte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewähre ein entsprechender Marktzugang
Entgegen der Einschätzung der EU-Kommission stelle die in Deutschland geltende Zulassungspflicht bei Handwerk und Freien Berufen kein Hindernis für die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im Binnenmarkt dar
(17.07.15) - Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fordern die Deutsche Bundesregierung in einem Antrag (18/5217) auf, die EU-weite Evaluierung der Berufszugangsregelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterstützen, zugleich aber bei der Erstellung des von der EU-Kommission geforderten Aktionsplanes darauf zu achten, dass "notwendige bewährte und verhältnismäßige Berufszugangsregelungen gewahrt bleiben".
Die Koalitionsfraktionen betonen darin, dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten sein sollte. "Unsere Standards, auch im Hinblick auf unser hohes Qualifikationsniveau, der Verbraucherschutz und das berechtigte Vertrauen in bestimmte Qualitätsstandards müssen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden", argumentieren sie. Vor allem seien Produkte und Dienstleistungen ein Ausdruck der hohen Qualitätsstandards "Made in Germany" und trügen ganz wesentlich zur Wirtschaftskraft Deutschlands bei.
Entgegen der Einschätzung der EU-Kommission stelle die in Deutschland geltende Zulassungspflicht bei Handwerk und Freien Berufen kein Hindernis für die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im Binnenmarkt dar, schreiben die Antragsteller. Durch die modernisierte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werde ein entsprechender Marktzugang gewährt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Herstellung der Öffentlichkeit
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".
-
Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.
-
EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.
-
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
-
Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle
Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.