Öffentliche Anhörung zu EU-Handelsregister
Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten
Richtlinie soll dem grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessern
(18.11.14) - Die Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten stand im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (18/2137) der Deutschen Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt.
Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorlage zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.
Als Sachverständige eingeladen waren Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des Registerrechts München, Hans-Michael Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Carsten Schmidt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarverein.. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Herstellung der Öffentlichkeit
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".
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Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.
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EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.
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Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
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Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle
Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.