Niedrige effektive Steuerbelastungen
Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen verhindern
Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten
(12.04.13) - Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen sollen nicht mehr möglich sein. Unternehmen müssten ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfinde, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/12827). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf internationaler Ebene weiterhin die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage zu vereinbaren und umzusetzen.
Die beiden Fraktionen stellen in ihrem Antrag fest, die internationale Wirtschaftstätigkeit habe in den letzten Jahren einen gewaltigen Wandel durchlebt. "Waren, Dienstleistungen und Wissen sind weltweit verfügbar, verbessern unsere Lebensqualität, erhöhen das Angebot für Verbraucher und sind Garant für nachhaltiges Wachstum. Durch die exponentielle Entwicklung des Internets und des E-Commerce sind wir Zeugen einer der größten Veränderungen seit der industriellen Revolution", heißt es in dem Antrag.
Angesichts der "sich schnell wandelnden Realitäten" müsse es neue Rahmenbedingungen auch für das Wirtschaftsleben geben. Dazu gehöre eine Steuerpolitik, "die den neuen Verhältnissen und Herausforderungen Rechnung trägt. Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten", stellen die Koalitionsfraktionen fest und weisen darauf hin, dass "international tätige Unternehmen das teilweise mangelhafte Zusammenspiel verschiedener Steuerjurisdiktionen ausnutzen" würden. Nationale Alleingänge würden nicht mehr helfen: "Vielmehr sind international abgestimmte steuerliche Regelungen und Standards erforderlich, damit die Besteuerung von multinationalen Konzernen dort erfolgen kann, wo die Wertschöpfung auch tatsächlich erbracht wird." (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.