Kritik am maschinellen Risikomanagement


Bundesrechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht - Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben
Untersuchung: Von 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr auf fast 10 Änderungen pro Jahr gesteigert


(16.02.12) - Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein "kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht" habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.

So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. "Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht", schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten "mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen". Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.

Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird (risikoarmer Fall) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist (risikobehafteter Fall). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig unschlüssige Angaben enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 Prozent gelegen.

"Das zeigt, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt haben, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind", schreibt der Bundesrechnungshof. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen