Dividenden aus Schachtelbeteiligungen


Finanzausschuss: Experten haben Bedenken gegen Besteuerung einiger ausländischer Dividenden
Regelungslücke könnte zu einem Steuerschlupfloch werden, das den Staat nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich, vielleicht sogar in Milliardenhöhe, bringen könnte


(22.02.12) - Eine geplante Gesetzesänderung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Verhinderung von Steuerausfällen durch die Freistellung von ausländischen Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in einigen Fallkonstellationen ist bei Experten auf Bedenken gestoßen. So wiesen mehrere Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses auf die Probleme mit der Besteuerung von Unternehmen in der Rechtsform einer "Kommanditgesellschaft auf Aktien" (KGaA) hin.

Diese Gesellschaften unterliegen zwar der Körperschaftsteuer. Schachteldividenden aus dem Ausland sind jedoch nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei. Das Problem besteht darin, dass Gewinnanteile für persönlich haftende Gesellschafter in diesen Fällen ebenfalls steuerfrei sind, wenn die Steuerpflicht in Doppelbesteuerungsabkommen nicht ausdrücklich geregelt wird.

Dies ist nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK) bei einigen Doppelbesteuerungsabkommen nicht der Fall. Genannt werden Abkommen mit Frankreich, Luxemburg, Großbritannien, Niederlande, USA, Portugal, Pakistan und Indien". Diese erst durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs ins Blickfeld geratene Regelungslücke könnte zu einem Steuerschlupfloch werden, das den Staat nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich, vielleicht sogar in Milliardenhöhe, bringen könnte.

Die Koalitionsfraktion haben deshalb einen Änderungsantrag für die ohnehin geplante Änderung des (17/8235) vorbereitet. Darin heißt es, die Steuerfreiheit von Dividenden aus ausländischen Schachtelbeteiligungen (Schachtelprivileg) werde nur Kapitalgesellschaften gewährt. Es müsse daher ausgeschlossen werden, dass die Steuerfreiheit natürlichen Personen zukomme.

Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter des für Doppelbesteuerungsabkommen zuständigen 1. Senats des Bundesfinanzhofs, warnte davor, völkerrechtliche Abmachungen zu brechen. Die Beteiligten würden nur die Doppelbesteuerungsabkommen anwenden.

Dagegen empfahl Professor Lorenz Jaras, den Entwurf der Koalition zunächst umzusetzen und später die Sache grundsätzlicher anzufassen. Schlimmer als die Steuerfreiheit von Dividenden sei die Steuerfreiheit von Erträgen von im Ausland gekauften Firmen, während die Kreditzinsen für den Kauf dieser Firmen im Inland steuerlich geltend gemacht würden. Das sei ein Skandal.

Für Rechtsanwalt Falko Tappen sind nicht Doppelbesteuerungsabkommen das Hauptproblem, sondern die Unübersichtlichkeit der Rechtsform KGaA. Deren Besteuerung sei ein "massives innerstaatliches Problem". Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer empfahl, die KGaA-Besteuerung auf die richtigen Füße zu stellen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK) wiederum erklärte, die von der Koalition aufgestellte, aber nicht belegte Behauptung von Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich könne nicht als Rechtfertigung dienen und die gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen. Der DIHK empfahl die Nachverhandlung der Doppelbesteuerungsabkommen. Auch die Bundesteuerberaterkammer sprach sich für Nachverhandlungen aus. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen