Marktmissbrauch bei den Strompreisen


Zurückhalten von Stromkapazitäten: Anhaltspunkte für missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen vorhanden, aber der Nachweis fällt schwer
Strombörse den "Designfehler", dass dort nur ein geringer Teil des erzeugten Stroms gehandelt werde


(28.02.11) - Eine vom Bundeskartellamt vorgenommene Sektoruntersuchung nach Preissteigerungen auf dem Strommarkt hat zu dem Ergebnis geführt, dass Stromerzeuger Kapazitäten zurückgehalten haben. Das Ausmaß der gefundenen Kapazitätszurückhaltungen sei aber zu gering gewesen, um ein Missbrauchsverfahren erfolgreich zu Ende zu bringen, erklärte ein Vertreter des Bundeskartellamtes in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

Die Untersuchung habe andererseits aber gezeigt, dass es "Möglichkeiten und Anreize" gebe, um Kapazitäten zurückzuhalten, was für die Stromverbraucher teure Folgen haben könne. Der Vertreter des Bundeskartellamtes befürwortete daher die Schaffung einer Transparenzstelle, um das Verhalten der Stromerzeuger überprüfen zu können. Ein Vertreter der Monopolkommission sagte in der Sitzung, wenn es diese Anreize gebe, könne auch vermutet werden, dass diesen Anreizen nachgegeben werde.

Das Ergebnis der Sektoruntersuchung des Kartellamtes zeigt nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion keine größeren Verwerfungen des Wettbewerbs. Auf der Seite der Stromanbieter gebe es sogar einen sehr großen Wettbewerb. Die Bereitschaft der Stromkunden, den Anbieter zu wechseln sei jedoch gering, wunderte sich ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Dabei könnten bis zu 150 Euro pro Haushalt und Jahr gespart werden.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist der deutsche Strommarkt von einem Oligopol geprägt. Zwei Konzerne hätten einen Marktanteil von über 50 Prozent. Aus den Ergebnissen der Sektoruntersuchung zog auch die SPD-Fraktion den Schluss, es gebe Anhaltspunkte für missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen, aber der Nachweis falle schwer. Daher müsse ein Beobachtungsinstrumentarium wie die Markttransparenzstelle geschaffen werden.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion hat die Strombörse den "Designfehler", dass dort nur ein geringer Teil des erzeugten Stroms gehandelt werde. Damit werde an der Börse kein aussagekräftiger Preis gebildet. Manipulationen könnten nicht ausgeschlossen werden. Die Markttransparenzstelle dürfe "kein zahnloser Tiger" werden, mahnte die FDP-Fraktion.

Dass es keine Belege für Manipulationen gebe, bedeutet nach Ansicht der Linksfraktion nicht, dass kein Marktmissbrauch bei den Strompreisen stattfinde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf Angaben der Monopolkommission. Diese habe schon 2009 Kapazitätszurückhaltungen aus Sicht der Unternehmen als "gebotene Strategie" bezeichnet. Die Fraktion wies darauf hin, dass es ungewöhnlich viele Kraftwerksabschaltungen wegen technischer Probleme gegeben habe.

Ein Sprecher der Leipziger Strombörse EEX wies die Vermutung zurück, dass es zu Preisrückgängen kommen werde, wenn der gesamte Strom über die Börse gehandelt werde. Angebot und Nachfrage würden sich durch die Verlagerung des Handels nicht verändern, sagte er. Andererseits wäre es aber nicht mehr möglich, mittel- und langfristige Absicherungen gegen Preisschwankungen vorzunehmen, wenn der gesamte Stromhandel über die Börse erfolge. Diese Absicherungen seien jedoch wichtig. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen