Kritik am Schwarzgeldbekämpfungsgesetz


Finanzausschuss: Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt
SPD kritisiert: Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen - Außerdem sei die Anhörung ein "Offenbarungseid" gewesen


(28.02.11) - Der Finanzausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182, 17/4802) noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16. März weiter beraten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, nach zahlreichen sehr interessanten Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung gebe es weitere Fragen, die erörtert werden müssten.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Stattdessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5 Prozent einzuführen.

Die SPD-Fraktion erklärte, es habe sich in der Tat um eine "sehr interessante Anhörung" gehandelt. Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen. Außerdem sei die Anhörung ein "Offenbarungseid" gewesen. Der Streit innerhalb der Koalition von Union und FDP habe sich durch die gesamte Veranstaltung gezogen.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fragen unbeantwortet. So sei unklar, ob der Zuschlag eingeführt werde und wie hoch er sein könnte. "Klare Kante" wäre nach Ansicht der SPD-Fraktion die bessere Lösung, und die bestehe in einer Abschaffung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige.

Die Linksfraktion, die wie die SPD-Fraktion für die Abschaffung der Selbstanzeige plädierte, bezeichnete es als folgerichtig, nach der Anhörung nicht sofort über den Gesetzentwurf abzustimmen. Es seien zahlreiche Widersprüche zwischen Gesetzesbegründung und Gesetzestext deutlich geworden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah noch erheblichen Handlungsbedarf bei dem Gesetzentwurf.

Die FDP-Fraktion wiederum bezweifelte, dass die SPD-Fraktion die Anhörung richtig wiedergegeben habe. Eine Mehrheit der Sachverständigen habe den Erhalt der Selbstanzeige befürwortet. Die FDP-Fraktion fühle sich nach der Anhörung in ihrer Auffassung bestätigt, die Möglichkeit zur Selbstanzeige grundsätzlich beizubehalten. Zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zuschlag verwies die Fraktion auf unterschiedliche Bewertungen. So habe die Bundessteuerberaterkammer auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand durch diese Regelung verwiesen. Der Vorschlag des Bundesrates sei "nicht überzeugend". Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen, empfahl die FDP-Fraktion.

Nach mehreren Fragen unter anderem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Regelungen im Bereich der Geldwäsche und zu Einzelheiten des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz erklärte die SPD-Fraktion, beim Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werde man "den üblichen schnellen Weg" der Gesetzgebung bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht mitmachen. Die SPD-Fraktion verlangte eine intensive Beratung im Ausschuss und eine Anhörung. Die Regierung wollte noch keine Angaben zu den Verhandlungen über das Abkommen machen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen