Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden?


Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes des Bundes unter Experten umstritten
SPD: Bund soll gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären

(24.06.13) - Die Notwendigkeit eines vom Bundesgesetzgeber erlassenen Presseauskunftsgesetzes ist unter Experten umstritten. Dies wurde am Montag in einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf "zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse" (17/12484) deutlich.

Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen. Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen öffentliche Interessen gefährden oder schädigen.

Die Sozialdemokraten verweisen in der Vorlage auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Februar dieses Jahres, in dem die Richter festgelegt haben, dass die Pressegesetze der Bundesländer auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Emanuel Burkhardt betonte, Presse, Rundfunk und Telemedien benötigten einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden. Er halte aber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage für unzutreffend. Burkhardt fügte hinzu, sollte seine eigene Rechtsauffassung zutreffend sein, stehe die Gesetzgebungskompetenz hier den Ländern zu und nicht dem Bund. Dann bedürfe es eines entsprechenden Bundesgesetzes nicht.

Professor Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sagte, der Weg des Bundesverwaltungsgerichts sei "verfassungsrechtlich unzutreffend". Cornils wandte gegen die Annahme des Gerichts, den Ländern fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung eines Auskunftsanspruchs der Medien, soweit dieser sich an Bundesbehörden richte. Die besseren Gründe sprächen dafür, dass den Ländern eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für diese Frage zustehe. Fehle hier aber die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, spreche alles dafür, abzuwarten, bis möglicherweise eine verfassungsgerichtliche Überprüfung zustande komme.

Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, ver.di, bezeichnete demgegenüber eine bundesgesetzliche Regelung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als "unverzichtbar". Journalisten bräuchten einen gesetzlich ausgestalteten Auskunftsanspruch. Haß begrüßte den Vorstoß der SPD-Fraktion, auch wenn deren Entwurf Unzulänglichkeiten aufweise.

Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband argumentierte, im Interesse der Rechtsklarheit sei eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers nötig. Ihm sei bekannt, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsurteil geplant sei. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müsse man aber mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgehen. Daher solle man nicht abwarten, sondern eine "vorsorgliche" Regelung schaffen.

Angela Rapp vom Deutschen Anwaltsverein regte an, das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) dahingehend zu ergänzen, dass es auch für die Presse gilt. Professor Michael Sachs von der Universität Köln sagte, eine bundesgesetzliche Lösung "mit dem bewussten Risiko des Kompetenzmangels" wäre am wenigsten problematisch, wenn einfach auf die jeweils maßgeblichen Landespressegesetze verwiesen würde. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen