Finanzprodukte nur mit Zulassung
Kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur darf unreguliert bleiben
Die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, soll bei den Antragstellern liegen
Durch Einführung eines "Finanz-TÜV" soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709). Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", verlangt die Fraktion. Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden.
Die Abgeordneten erinnern an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. "Doch umgesetzt wurde dies nicht", wird festgestellt. Immer noch sei in Deutschland gängige Praxis, "dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument erlaubt ist und auf dem Markt gehandelt werden darf, das nicht ausdrücklich verboten wurde und die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfüllt". Jede Regulierung drohe durch kreative Gestaltungen der Finanzbranche unterlaufen zu werden.
Die Linksfraktion hält daher eine Verfahrensumkehr für erforderlich: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Kapitalanlage beziehungsweise ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen." Die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, soll bei den Antragstellern liegen. Da konservative Kapitalanlagen inzwischen kaum noch Renditen abwerfen würden, bestehe die Gefahr, dass die Anleger auf den Grauen Kapitalmarkt ausweichen würden. Dessen Regulierung sei bisher nicht gelungen. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag.
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 26.10.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.