Realwertverlust der Pflegeleistungen


Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor
Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs


(07.05.12) - Die Fraktion Die Linke setzt sich kurzfristig für eine deutliche Aufstockung der Pflegeleistungen ein. In einem Antrag (17/9393) fordern die Linksparlamentarier als "Sofortmaßnahme" den "Realwertverlust der Pflegeleistungen vollständig auszugleichen und die Sachleistungsbeträge für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege je Kalendermonat um weiter 25 Prozent zu erhöhen". Damit die Leistungen ihren Wert erhalten, sollten sie zudem jährlich dynamisiert werden. Zudem verlangen die Abgeordneten, eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige einzuführen, die der Organisation der Pflege und der ersten pflegerischen Versorgung von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. Für Personen, die die Pflege dauerhaft übernehmen, will Die Linke Teilzeitvereinbarungen und flexible Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Für Pflegekräfte fordern die Abgeordneten einen Mindestlohn von zehn Euro.

Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Dazu soll der Vorschlag des Pflegebeirats aus dem Jahr 2009 zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig solle "ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren" eingeführt werden. Der neue Pflegebegriff und das neue Begutachtungsverfahren müssten körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen umfassen und "selbstbestimmte Teilhabeermöglichung und Alltagskompetenz" gewährleisten, heißt es im Antrag.

Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern "tatsächlich herstellt". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen