Eingriff in das Internet mit "Spezialgesetz"


Anhörung: Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme
Hintergrund der Anhörung ist der Plan des Bundesfamilienministeriums, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren


(16.02.09) - Unter Sachverständigen besteht Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am Donnerstagnachmittag deutlich.

Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er machte weiter deutlich, dass die in seinem Verband vertretenen Provider davon überzeugt seien, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines "Spezialgesetzes" bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen.

"Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann", sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. "Es geht nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter steckt", so Maurer.

Dem stimmte der Rechtsanwalt Dieter Frey zu: "Der Schritt der Sperrung ist wichtig wegen des Opferschutzes." Auch er forderte, eine "saubere gesetzliche Grundlage" für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen.

Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die sogenannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden.

Dagegen sprach sich Jürgen Maurer für die DNS-Sperre aus, die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte.

Friedemann Schindler von Jugendschutz.net kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit. "Warum wird nicht einfach schon mal das getan, was möglich ist", so Schindler. 80 Prozent der Nutzer seien durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen.

Hintergrund der Anhörung ist der Plan des Bundesfamilienministeriums, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen