Paketdienste auch für kriminelle Zwecke genutzt


Gesetzentwurf: Auskunftsverlangen über Postsendungsdaten
Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung soll eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schaffen



Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten vorgelegt (19/25820). Der Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke schließen, indem er in Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schafft, die sich auch auf noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Postendungen erstreckt. Laut Entwurf kann der für die Postunternehmen dadurch zu erwartende Aufwand nicht beziffert werden, dürfte aber beschränkt sein und sei jedenfalls angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.

Hintergrund ist der Vorlage zufolge, dass die Paketdienste, über die der Versand von im Internet bestellten Waren erfolgt, längst nicht mehr nur für redliche, sondern mehr und mehr auch für kriminelle Zwecke genutzt werden. Deren strafrechtliche Bekämpfung stehe vor dem Problem, dass die Täter oftmals nicht oder nur schwer identifiziert werden können.

Zwar ergäben sich erfolgversprechende Ermittlungsansätze aus den Daten, die bei der Aufgabe und Annahme entsprechender Warensendungen von den Postdienstleistern festgehalten werden, jedoch hätten die Strafverfolgungsbehörden nach der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung nur noch eingeschränkt Zugriff auf diese Daten. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen und damit den derzeit unbefriedigenden Rechtszustand zu beseitigen. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 11.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen