Paketdienste auch für kriminelle Zwecke genutzt
Gesetzentwurf: Auskunftsverlangen über Postsendungsdaten
Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung soll eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schaffen
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten vorgelegt (19/25820). Der Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke schließen, indem er in Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schafft, die sich auch auf noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Postendungen erstreckt. Laut Entwurf kann der für die Postunternehmen dadurch zu erwartende Aufwand nicht beziffert werden, dürfte aber beschränkt sein und sei jedenfalls angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.
Hintergrund ist der Vorlage zufolge, dass die Paketdienste, über die der Versand von im Internet bestellten Waren erfolgt, längst nicht mehr nur für redliche, sondern mehr und mehr auch für kriminelle Zwecke genutzt werden. Deren strafrechtliche Bekämpfung stehe vor dem Problem, dass die Täter oftmals nicht oder nur schwer identifiziert werden können.
Zwar ergäben sich erfolgversprechende Ermittlungsansätze aus den Daten, die bei der Aufgabe und Annahme entsprechender Warensendungen von den Postdienstleistern festgehalten werden, jedoch hätten die Strafverfolgungsbehörden nach der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung nur noch eingeschränkt Zugriff auf diese Daten. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen und damit den derzeit unbefriedigenden Rechtszustand zu beseitigen. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 11.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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