Rückzug der BayernLB bei Wirecard bereits 2018


BayernLB bei Wirecard: Mit dem kleinsten Anteil von zunächst 45 und schließlich 60 Millionen Euro sei man Teil eines Konsortiums international renommierter Banken gewesen
Man sei allerdings trotz der negativen Presse gegenüber Wirecard jahrelang nicht davon ausgegangen, dass in dem Unternehmen kriminelle Energien am Werk seien



In seiner zweiten öffentlichen Sitzung befragte der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") unter Vorsitz von Kay Gottschalk (AfD) Vertreter der Banken, die dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard im Rahmen eines Konsortialkredits Geld geliehen hatten. Als Zeuge berichtete unter anderem Marcus Kramer, Mitglied des Vorstands der BayernLB, wie er und sein Haus zwischen 2016 und 2018 zu der Überzeugung gelangten, sich nach zwei Jahren aus dem kreditgebenden Konsortium zurückzuziehen.

Man sei zunächst froh gewesen, ein schnell wachsendes Unternehmen in einem wachsenden Markt zu unterstützen. Wirecard habe sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr technologisch eine Nische erarbeitet. Wenn man sich online von zu Hause aus per Kreditkarte Schuhe kaufe, stecke hinter diesen Zahlungsflüssen vom Kunden zum Verkäufer eine Menge Technik. Wirecard habe auf diesem Gebiet etwas vorzuweisen gehabt, das damals "state of the art" gewesen sei.

Mit dem kleinsten Anteil von zunächst 45 und schließlich 60 Millionen Euro sei man Teil eines Konsortiums international renommierter Banken gewesen, sagte Kramer. Aber mit der Zeit hätten die Ungereimtheiten rund um Wirecard zugenommen, die Zweifel bei der BayernLB seien gewachsen.

2018 sei seine Bank dann nicht mehr bereit gewesen, ein Folgeengagement über 150 Millionen Euro einzugehen. Das Geschäftsmodell von Wirecard habe zu viele Fragen aufgeworfen und mit den Konditionen des neuen Vertrags sei man nicht mehr einverstanden gewesen, so der Zeuge. Bei einem Geschäftskunden, den man gerade erst einmal zwei Jahre kenne, sei das Risiko einfach zu hoch gewesen.

Man sei allerdings trotz der negativen Presse gegenüber Wirecard jahrelang nicht davon ausgegangen, dass in dem Unternehmen kriminelle Energien am Werk seien. In einem schnell wachsenden Unternehmen laufe oft am Anfang nicht alles perfekt, da gehe es zunächst um Wachstum und man ziehe die internen Strukturen dann nach.

Außerdem habe es sich um ein im Deutschen Aktienindex gelistetes Unternehmen gehandelt. "Wir sind einfach davon ausgegangen, dass es bei einem börsennotierten Unternehmen keine kriminellen Machenschaften gibt." Den von den Wirtschaftsprüfern zertifizierten Berichten habe man vertraut. "Wenn wir einen Erstbericht sehen, haben wir überhaupt keine Zweifel, dass das, was darin steht, nicht stimmt."

"Wir dachten, wir würden das Geschäftsmodell über die Zeitschiene besser verstehen." Aber es habe immer mehr Fragen und immer weniger überzeugende Antworten gegeben. "Unplausibilitäten konnten nicht geklärt werden."

Wann ihm denn erste Zweifel gekommen seien, dass die Geschäfte von Wirecard auf kriminellen Machenschaften beruhten, wollten die Ausschussmitglieder wissen.

Die Antwort des Zeugen: Als sich im Zuge der Veröffentlichung des Berichts der Wirtschaftsprüfer von KPMG der Vorstand im Juni 2020 vor der Presse als Opfer darstellt habe: "Da habe ich gedacht: An den Vorwürfen ist was dran." (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 11.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen