Reduzierung der Lebensmittelabfälle
Gesetzliche Schritte gegen Lebensmittelverschwendung möglich
Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
Der Bundesregierung ist es wichtig, der Verschwendung von Lebensmitteln möglichst schnell effektiv zu begegnen. Primäres Ziel sei dabei, dass Lebensmittelabfälle von vornherein vermieden werden, heißt es in einer Antwort (20/777) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/509) der AfD-Fraktion.
Die im Rahmen der "Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung" gebildeten sektorspezifischen Dialogforen hätten bereits Vereinbarungen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle mit konkreten Maßnahmen für ihren jeweiligen Sektor erarbeitet. So wurde zum Beispiel im Dialogforum "Außer-Haus-Verpflegung" eine Zielvereinbarung für den Sektor erarbeitet und im April 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und von branchenspezifischen Verbänden unterzeichnet.
Das BMEL habe sich in der Zielvereinbarung verpflichtet, eine verbandsübergreifende neutrale Struktur zu unterstützen. Diese Kompetenzstelle habe am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen und sei von United Against Waste e. V. und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut aufgebaut worden. Zu den Aufgaben der Kompetenzstelle gehörten die Weiterführung des Dialogs und die Kontrolle der Umsetzung der Zielvereinbarung sowie die Bewertung der Maßnahmen mit Hilfe von Abfalldaten.
Im Bereich Einzelhandel konnte laut Bundesregierung in Modellprojekten das Reduzierungspotenzial einzelner Maßnahmen ermittelt und bewertet werden. Die Datenerhebung habe zu einer größeren Sensibilisierung der Unternehmen bezüglich der Reduzierungspotenziale geführt, welche nun von den Unternehmen genutzt würden.
Voraussichtlich im Laufe dieses Jahres sollen zudem für die oben genannten Dialogforen für die Primärproduktion, die Verarbeitung und für den Handel Zielvereinbarungen mit konkreten Reduzierungsmaßnahmen abgeschlossen werden.
"Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird auch die Erforderlichkeit gesetzlicher Änderungen abzuwägen sein", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 09.06.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.