Verhandlungsstand der Bankenunion


Noch keine Einigung auf EU-Einlagensicherung
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten



Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut regulierter und integrierter europäischer Bankensektor mit einheitlichem Regelwerk und einheitlichem Aufsichts- sowie Abwicklungsmechanismus zum Abbau von Risiken beiträgt. Dies gelte auch in Bezug auf mögliche Risiken durch notleidende Kredite, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1721). Auf eine konkrete Ausgestaltung eines Modells für eine europäische Einlagensicherung hätten sich die EU-Mitgliedstaaten bisher noch nicht einigen können. Man werde sich in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Risiken in den Bankbilanzen weiter reduziert und Fehlanreize und Ansteckungseffekte vermieden würden.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten. Die Gesamtlage der Gesetzestexte gilt unionsweit für alle Kreditinstitute und soll durch gleiche Wettbewerbsbedingungen eine stärkere Integration des Finanzmarktes und Binnenmarktes erreichen. Die Schaffung einer Bankenunion wurde in Reaktion auf die Finanzkrise 2008 forciert, um die Resilienz und Stabilität eines unionsweiten Bankensektors zu erhöhen. Teilnehmer der Bankenunion sind alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sowie auf freiwilliger Basis solche Staaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank eingehen.

Die Bankenunion besteht aus drei Säulen: dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Singe Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Im Rahmen der dritten Säule, der Einlagensicherung, wurden die nationalen Einlagensicherungssysteme durch die Einlagensicherungsrichtlinie weitgehend harmonisiert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in 2015 einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems veröffentlicht, der die vollständige Zentralisierung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme in einem zentralen Einlagensicherungsfonds zum Gegenstand hat (European Deposit Insurance Scheme (EDIS)). Die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung der Bankenunion werden derzeit fortgesetzt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 19.08.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen