Verhandlungsstand der Bankenunion


Noch keine Einigung auf EU-Einlagensicherung
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten



Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut regulierter und integrierter europäischer Bankensektor mit einheitlichem Regelwerk und einheitlichem Aufsichts- sowie Abwicklungsmechanismus zum Abbau von Risiken beiträgt. Dies gelte auch in Bezug auf mögliche Risiken durch notleidende Kredite, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1721). Auf eine konkrete Ausgestaltung eines Modells für eine europäische Einlagensicherung hätten sich die EU-Mitgliedstaaten bisher noch nicht einigen können. Man werde sich in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Risiken in den Bankbilanzen weiter reduziert und Fehlanreize und Ansteckungseffekte vermieden würden.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten. Die Gesamtlage der Gesetzestexte gilt unionsweit für alle Kreditinstitute und soll durch gleiche Wettbewerbsbedingungen eine stärkere Integration des Finanzmarktes und Binnenmarktes erreichen. Die Schaffung einer Bankenunion wurde in Reaktion auf die Finanzkrise 2008 forciert, um die Resilienz und Stabilität eines unionsweiten Bankensektors zu erhöhen. Teilnehmer der Bankenunion sind alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sowie auf freiwilliger Basis solche Staaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank eingehen.

Die Bankenunion besteht aus drei Säulen: dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Singe Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Im Rahmen der dritten Säule, der Einlagensicherung, wurden die nationalen Einlagensicherungssysteme durch die Einlagensicherungsrichtlinie weitgehend harmonisiert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in 2015 einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems veröffentlicht, der die vollständige Zentralisierung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme in einem zentralen Einlagensicherungsfonds zum Gegenstand hat (European Deposit Insurance Scheme (EDIS)). Die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung der Bankenunion werden derzeit fortgesetzt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 19.08.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen